Yverdon-Les-Bains VDPferd mit Homöopathie statt Schulmedizin behandelt – Tierarzt verurteilt
Ein Tierarzt beharrte darauf, ein Pferd mit alternativen Therapien zu behandeln. Es musste schliesslich eingeschläfert werden. Ein Gericht verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe.
Darum gehts
Ein Tierarzt im Kanton Waadt behandelte ein krankes Pferd mit Alternativmedizin.
Die Behandlung reichte nicht aus und das Tier musste eingeschläfert werden.
Da er sich geweigert hatte, Schulmedizin einzusetzen, wurde der Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Tierarzt, der wegen vorsätzlicher Misshandlung eines Pferdes angeklagt war, hatte seine Verurteilung per Strafbefehl vor einem Gericht in Yverdon-les-Bains angefochten. Der Mann war vom Kantonstierarzt angezeigt worden. Die Argumente des Angeklagten und seines Anwalts überzeugten das Gericht jedoch nicht, wie «20 Minutes» schreibt. Es bestätigte die Schuld des Arztes, der Anhänger von Alternativmedizin ist.
Trotz der eindeutigen Empfehlung zweier Kollegen und des offensichtlichen Leidens des Tieres hatte sich der Angeklagte demnach geweigert, zur Behandlung des an einer endokrinen Störung leidenden Tieres auf schulmedizinische Methoden zurückzugreifen.
Pflanzenheilkunde und Homöopathie statt Schulmedizin
Da er davon überzeugt gewesen sei, dass die Symptome auf den metabolischen Stresszustand des Tieres zurückzuführen waren, habe er stur eine Therapie auf der Grundlage von Homöopathie und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) verfolgt. Wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustands musste das Tier schliesslich eingeschläfert werden.
Der Tierarzt wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Darüber hinaus muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Diese belaufen sich auf 1825 Franken, wie «20 Minutes» berichtet.
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