Pflegekosten: Gemeinden zahlen weniger

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ThurgauPflegekosten: Gemeinden zahlen weniger

Die Thurgauer Gemeinden müssen ab 2011 mindestens 6,15 bis höchstens 9,4 Millionen Franken für Langzeitpflege zuhause oder in Heimen bezahlen. Das sind knapp 2,5 Millionen Franken weniger als von der Regierung ursprünglich vorgeschlagen.

Dieser Regelung hat der Thurgauer Grosse Rat am Mittwoch in erster Lesung bei der Änderung des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Die Pflegefinanzierung muss kantonal neu geregelt werden, weil der Bund zum 1. Januar 2011 ein entsprechendes Gesetz in Kraft setzt.

Die Neuregelung wird die Krankenkassen von Kosten für Langzeitpflege entlasten. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass diese Kosten vollständig auf die Patientinnen und Patienten überwälzt werden.

Übergangspflege auf Kosten des Kantons

Im Thurgau sah der Regierungsrat die Finanzierung der Übergangspflege durch die Gemeinden vor. Das betrifft vor allem Menschen, die nach einem Spitalaufenthalt zuhause noch Pflege brauchen. Diesem Vorschlag folgte der Grosse Rat nicht. Er überband die Gesamtkosten dafür dem Kanton.

Auf den Kanton kommen Gesamtkosten in Höhe von mindestens 8,75 bis maximal 14,5 Mio. Fr. zu. Darin ist eine Entlastung um 9 Mio. Fr. von Kosten für Ergänzungsleistungen bereits berücksichtigt.

Die Kosten lassen sich schwer eingrenzen, weil bisher beispielsweise in den Pflegeheimen die Kosten nicht zwischen Pflege, Unterkunft und Verpflegung aufgeteilt wurden.

20 Prozent Selbstbeteiligung

Die Patientinnen und Patienten, die Übergangs- und Langzeitpflege benötigen, müssen 20 Prozent der Kosten übernehmen. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Die 20-prozentige Beteiligung betrachtete die SP vor allem für Spitex-Patienten als unsozial. Sie beantragte deshalb diesen Anteil auf 10 Prozent zu beschränken. Der Antrag scheiterte mit 68 zu 45 Stimmen. (sda)

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