St. GallenSo will der Kanton gegen den Mangel an Pflegepersonal vorgehen
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die Pflegeinitiative angenommen. Nun hat der Kanton St. Gallen erste Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geplant.
Darum gehts
Im November 2021 wurde die Pflegeinitiative angenommen.
Der Kanton St. Gallen hat nun Massnahmen zur Umsetzung geplant.
Quereinsteigende sollen finanziell unterstützt werden und Praxisinstitutionen sollen verpflichtet werden, Ausbildungsplätze anzubieten.
Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Mit einer Ausbildungsoffensive wird in einer ersten Etappe die Ausbildung in der Pflege gefördert. In der zweiten Etappe sind Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals geplant.
Bund und Kantone sehen für die Umsetzung der Ausbildungsinitiative einen Betrag von bis zu einer Milliarde Franken über einen Zeitraum von acht Jahren vor. Der Kanton St. Gallen hat nun wegen des Fachkräftemangels ein Massnahmenpaket erarbeitet, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Finanzielle Unterstützung für Studenten
Quereinsteigende sowie Fachfrauen und Fachmänner für Gesundheit sollen künftig im Übergang zum Studium an einer Höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) finanziell unterstützt werden. Mit dem geplanten Ausbildungsbetrag des Kantons sollen die Studierenden ihren Lebensunterhalt sichern können. Dies soll laut der Staatskanzlei die Attraktivität erhöhen, sich weiterzubilden.
Weiter will die Regierung Praxisinstitutionen sämtlicher Versorgungsbereiche verpflichten, Ausbildungsplätze anzubieten. Als Ausgleich sollen die ausbildenden Praxisinstitutionen finanziell unterstützt werden. Zudem ist geplant, versorgungs- und bereichsübergreifende Ausbildungsverbunde finanziell zu fördern. Mit diesen beiden Massnahmen soll die Weiterführung der Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF und FH gewährleistet werden.
Stimmbevölkerung darf mitreden
Erste Massnahmen sollen bereits im Jahr 2024 in Kraft treten. Eine Herausforderung bleibe jedoch die zeitnahe Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Nach aktuellem Stand wird die St. Galler Stimmbevölkerung über die Massnahmen abstimmen dürfen, bevor finanzielle Mittel gesprochen werden können.
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