Berset-Affäre - Wer steckte Mörgeli die Geheimakten? Staatsanwalt soll internes Leck klären

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Berset-AffäreWer steckte Mörgeli die Geheimakten? Staatsanwalt soll internes Leck klären

Die «Weltwoche» enthüllte weitere Details im Fall einer Frau, die mit dem Bundesrat eine Affäre hatte und wegen versuchter Erpressung verurteilt wurde. Jetzt schaltet sich die Politik ein.

Bundesrat Alain Berset.

Bundesrat Alain Berset.

20min/Stefan Lanz

Die Vorwürfe von «Weltwoche»-Autor und Ex-SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wiegen schwer: Über eine aussereheliche Affäre mit einer damals 25-jährigen Künstlerin habe Gesundheitsminister Alain Berset Falschaussagen gemacht, indem er die Dauer der Beziehung herunterspielte. Zudem habe der Bundesrat Bundesanwaltschaft, Fedpol und seinen Stab für die Bearbeitung dieser privaten Angelegenheit arbeiten lassen.

Die «Weltwoche» (Bezahlartikel) stützt sich auf geheime Strafakten. Der Hintergrund: Die Frau, mit der Berset angeblich im Jahr 2012 eine aussereheliche Beziehung pflegte, hatte den Bundesrat am 21. November 2019 per E-Mail dazu aufgefordert, Rechnungen zu bezahlen und verlangte die Übergabe von 100’000 Franken für «eine ausstehende Schuld». Sie warf ihm vor, bei ihr eine Abtreibung verursacht zu haben.

Beziehung soll länger gedauert haben

Zunächst versuchte Bersets Departement, die Affäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuschliessen. Nachdem die Frau nicht lockerliess und Berset auf Instagram bedrängte, reichte Bersets Anwalt Strafanzeige ein, dies führte schlussendlich dazu, dass die Frau von einer Spezialeinheit der Bundeskriminalpolizei abgeholt wurde.

Neben der Strafanzeige reichte Bersets Anwalt eine Chronologie der Ereignisse ein. Laut Akten, die die «Weltwoche» zitiert, enthielt diese falsche Angaben. So dauerte die Beziehung nicht nur länger, als von Berset zuerst angegeben, sondern oftmals ging die Initiative zur Kontaktaufnahme auch von Berset aus. In der Einvernahme nahm die Frau schliesslich ihre Erpressung zurück. Darauf folgte ein Stillschweige-Deal. Mittlerweile ist das Verfahren abgeschlossen.

Für «Weltwoche»-Autor Mörgeli bleiben Fragen offen. «Die ‹Bereinigung› der ausserehelichen Affäre Bersets erzeugte einen hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand in der Bundesverwaltung», moniert Mörgeli. Und: Berset habe seine Machtposition ausgenutzt und gegenüber der Bundesanwaltschaft Falschaussagen getätigt. Da die Affäre generell zur Privatsphäre eines Bundesrats gehört, sind die angeblichen Falschaussagen aus rechtlicher Sicht wohl der schwerwiegendste Vorwurf an den Gesundheitsminister.

GPK schaltet sich ein

Jetzt wird die Politik aktiv. SP-Ständerat Hans Stöckli, Präsident der Subkommission Gerichte/ Bundesanwaltschaft der Geschäftsprüfungskommission (GPK), sagt, dass er den entsprechenden Bericht der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft zu den Vorgängen vor ein paar Tagen erhalten habe. «Wir werden diesen an unserer nächsten Sitzung behandeln. Es werden dann die GPKs zu entscheiden haben, ob und was öffentlich gemacht werden wird», so Stöckli zu 20 Minuten.

Und gegenüber «CH Media» erklärte SVP-Nationalrat Alfred Heer, dass er in der GPK den Antrag stellen werde, die Vorgänge in Bersets Departement zu untersuchen.

Eine Frage, die die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft noch beschäftigen wird: Steckte ein Insider aus der Behörde der «Weltwoche» die geheimen Akten? Dies soll nun ein ausserordentlicher Staatsanwalt klären, wie der «Blick» berichtet. Wenn die fraglichen Akten tatsächlich durch eine dem Amtsgeheimnis unterstehende Stelle herausgegeben worden wären, stünde eine Amtsgeheimnisverletzung zur Diskussion, so die Bundesanwaltschaft.

Auf Anfrage erklärt Alain Bersets Sprecher: «Bundesrat Alain Berset wurde Ende 2019 Opfer eines Erpressungsversuchs. Es gibt ein rechtskräftiges Strafurteil zu diesem Erpressungsversuch mit unwahren und ehrverletzenden Behauptungen einer Privatperson gegenüber Bundesrat Berset. Die Täterschaft hat ihre unwahren und ehrverletzenden Aussagen zurückgezogen.» Die Bundesanwaltschaft schreibt: «Die Bundesanwaltschaft hat die erwähnte Medienberichterstattung zur Kenntnis genommen, kommentiert diese jedoch gemäss stehender Praxis nicht.»

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