Gegen ZwangsprostitutionPolizei schaltet Inserate auf Sex-Portalen
Die Banner sollen auf Portalen erscheinen, auf denen für sexuelle Dienstleistungen geworben wird. Statt zu Sexbetrieben führen sie allerdings zur Schweizerischen Kriminalprävention, die Freier auf die Probleme in der Branche aufmerksam machen will.
Darum gehts
Zwangsprostitution und Menschenhandel sind auch in der Schweiz ein Thema.
Nicht alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, tun das freiwillig.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Schweizerische Kriminalprävention wollen nun über Freier helfen.
Auf Portalen, auf denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, schalten sie Banner, die auf die Probleme im Milieu aufmerksam machen sollen.
Die Kundschaft von sexuellen Dienstleistungen soll erkennen können, ob Sexarbeitende Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel geworden sind. Dazu haben die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) die Kampagne «Hast du Eier, Freier?» lanciert. In ihrem Rahmen sollen auf Sexportalen für mindestens sechs Monate Inserate geschaltet werden, die zu einer Informationsseite führen. Dort kann auch anonym ein Hinweis platziert werden, dass der Verdacht einer Straftat besteht.
«Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden, haben oft nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt: die Freier», schreibt die Basler Polizei in einer Mitteilung vom Freitag. Um Fälle von Menschenhandel zu entdecken, seien die Behörden auf deren Mithilfe angewiesen. Aus dem engen Kontakt zu möglichen Opfern entstehe für die Kundschaft eine Verantwortung.
Wie erkennt man Zwangsprostitution?
1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Person verletzt sein, zum Beispiel Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiger Hinweis, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch sollte man genau hinschauen – und es sich allenfalls beweisen lassen – dass sie volljährig ist.
2. Psychische Anzeichen: Wenn die Person nicht normal kommunizieren kann, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie kaum Reaktionen zeigt oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
3. Das Bauchgefühl: Manchmal gibt es keine eindeutigen körperlichen oder psychischen Anzeichen von Gewalt gegen Sexarbeitende. Trotzdem sollte die Kundschaft ihrem Bauchgefühl vertrauen und es nicht ignorieren.
Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Schweizerische Kriminalprävention
Bei Verdacht könne man sich immer an die Polizei wenden, wie es weiter heisst. Für Personen, die den Kontakt zu den Behörden scheuen, gibt es auch eine andere Möglichkeit: Verdachtsfälle können bei der Meldestelle von «ACT212» (Verein, der Menschenhandel bekämpft) gemeldet werden. Dies sei anonym und habe keinerlei Konsequenzen für die meldende Person – auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Tel. 044 436 90 00
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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