Polizei warnt Fasnächtler vor illegalen Waffen

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LuzernPolizei warnt Fasnächtler vor illegalen Waffen

Jäger, Cowboys, oder Polizisten: An der Fasnacht gehören Waffen für viele zu solchen Sujets dazu. Doch die echte Polizei warnt nun davon, an der Fasnacht unerlaubte Waffen zu tragen.

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Verboten sind an der Fasnacht laut Polizei: Softair-Langwaffen...
...Softair-Pistolen...
... und Imitationsrevoler. Denn: «Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen», warnt die Luzerner Polizei.
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Verboten sind an der Fasnacht laut Polizei: Softair-Langwaffen...

Luzerner Polizei

Mit einer Waffe an die Fasnacht zu gehen kann böse Folgen haben, wie die Luzerner Polizei am Mittwoch warnte: «Immer wieder wird festgestellt, dass an Fasnachtsanlässen Waffen wie Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen getragen werden. Es ist gemäss Waffengesetz verboten, solche Waffen zu tragen, und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.» Sie empfehle deshalb, keine solchen Waffen an die Fasnacht mitzunehmen. «Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Das gilt auch während der Fasnacht.»

Warnung an Cowboys und SWAT-Mitglieder

Bereits läuft im ganzen Kantonsgebiet die Vorfasnacht auf Hochtouren, an vielen Orten gibt es etwa Fasnachtsbälle. Als konkrete Beispiele von potenziellen Waffenträgern an der Fasnacht nennt die Luzerner Polizei «Cowboys, Jäger, Ranger, oder SWAT-Mitglieder».

Erlaubt seien nur Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar oder transparent sind. In der Bilderstrecke oben sehen Sie Beispiele erlaubter und verbotener Waffen.

Die Luzerner Polizei werde während der Fasnachtszeit zwar keine Spezialkontrollen wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durchführen. «Werden aber im Rahmen der verstärkten Präsenz strafbare Handlungen festgestellt, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen.»

Der Sprecher des Lozärner Fasnachtskomitees (LFK), Peti Federer, sagt: «Natürlich setzen wir uns an der Fasnacht nicht über die Gesetzgebung hinweg.» Er wünsche sich von der Polizei in dieser Frage Verhältnismässigkeit.

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