Facebook-Marketplace – Polizei warnt vor Betrug und Geldwäsche auf dem Facebook-Marktplatz

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Facebook-MarketplacePolizei warnt vor Betrug und Geldwäsche auf dem Facebook-Marktplatz

Bestellbetrüger auf Facebook waschen vermehrt ihre Einnahmen über private Drittpersonen – welche sich so unwissend der Geldwäsche schuldig machen.

Auf Facebook sind vermehrt Bestellbetrüger und -betrügerinnen aktiv. Nun haben sie eine neue Masche: Das kriminell erlangte Geld wird durch Drittpersonen gewaschen. Diese sogenannten «Money Mules» oder Geldesel könnten sich unwissentlich der Geldwäsche strafbar machen.
Vermeintliche Verkäufer und Verkäuferinnen inserieren Produkte auf Facebook Marketplace mit der Bitte, den Kaufpreis per Twint zu überweisen. Schickt ein Kunde das Geld an die dabei angegebene Nummer, landet es nicht beim Verkäufer der Ware, sondern bei einer Drittperson. Diese leitet das erhaltene Geld an die kriminellen Hintermänner weiter.
«Wenn Sie das Gefühl haben, als Finanzagent oder Finanzagentin tätig zu sein, stoppen Sie sämtliche Ihnen aufgetragene Überweisungen», rät Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich.
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Auf Facebook sind vermehrt Bestellbetrüger und -betrügerinnen aktiv. Nun haben sie eine neue Masche: Das kriminell erlangte Geld wird durch Drittpersonen gewaschen. Diese sogenannten «Money Mules» oder Geldesel könnten sich unwissentlich der Geldwäsche strafbar machen.

AFP

Darum gehts

  • Die Kantonspolizei Zürich warnt vor einer Geldwäsche-Masche auf Facebook.

  • Die kriminellen Hintermänner rekrutieren hierfür private Drittpersonen, welche sich unwissentlich strafbar machen könnten.

  • Agiert man als «Money Mule», also Geldesel, drohen einem bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

  • Die Betrüger werben mit attraktiven Stellenangeboten.

Die Kantonspolizei Zürich warnt vor einem Geldwäsche-Trick per Twint. So inserieren vermeintliche Verkäufer oder Verkäuferinnen Produkte auf Facebook Marketplace mit der Bitte, den Kaufpreis per Twint zu überweisen. Schickt man das Geld an die dabei angegebene Nummer, landet es nicht beim Verkäufer oder der Verkäuferin der Ware, sondern bei einer Drittperson. Diese leitet das erhaltene Geld an die kriminellen Hintermänner weiter – und wird so zum «Money Mule», also zum Geldesel.

Der Kontakt auf Facebook bricht ab und der oder die Geschädigte erhält die gekaufte Ware nicht. Doch: Die «Money Mules» könnten gar nicht wissen, dass sie sich der Geldwäsche strafbar machen. Fliegt ein Betrüger auf, drohen laut Rechtsanwalt Martin Steiger auch den unwissenden «Money Mules» bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Polizei und Bank sollen informiert werden

«Money Mules transportieren kriminell erlangtes Geld zu Kriminellen und helfen damit, die Herkunft des Geldes zu verschleiern», sagt Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Die nichtsahnenden Geldesel werden oft mit attraktiven, legal anmutenden Jobangeboten geködert (siehe unten). «Wenn Sie das Gefühl haben, als Finanzagent oder Finanzagentin tätig zu sein, stoppen Sie sämtliche Ihnen aufgetragene Überweisungen», rät Frei.

Zudem solle man die eigene Bank und die Polizei über die getätigten Überweisungen informieren. «Die Polizei erhält dadurch wichtige Informationen zu den Betrügern, die oft aus dem Ausland operieren», so der Kapo-Mediensprecher. Dabei muss aber beachtet werden, dass man sich so möglicherweise selbst kriminell belastet.

Als Kunde auf Facebook-Marketplace ist es jedoch schwierig, einen solchen Betrug im Voraus festzustellen. Sicherheitshalber solle man laut Frei kein Geld an eine Mobiltelefonnummer überweisen, deren Inhaber man nicht kennt.

«Mit Gutgläubigkeit zu argumentieren, ist schwierig»

Vermutet man, als Money Mule missbraucht worden zu sein, solle man sich mit einer Anwältin oder einem Anwalt beraten, bevor man zur Polizei geht, so Rechtsanwalt Martin Steiger. «Strafverfahren entscheiden sich häufig bei der ersten Einvernahme von beteiligten Personen», sagt Steiger.

Es sei fraglich, ob sich unbewusste Geldwäscher mit dem Argument des Nichtwissens erfolgreich verteidigen könnten. «Mit der eigenen Gutgläubigkeit zu argumentieren, ist schwierig. Bei einer allfälligen Bestrafung werden aber sämtliche Umstände berücksichtigt, was zu einer Strafmilderung führen kann.»

Vorsicht vor Money-Mule-Angeboten

Wie die Schweizerische Kriminalprävention SKP schreibt, würden Kriminelle oftmals versuchen, mit attraktiven Stellenangeboten und raschen Verdienstmöglichkeiten «Money Mules», auch Finanzagenten genannt, zu rekrutieren. Eigens für diese Stelleninserate werden häufig real aussehende Firmen erfunden. Die angestellten Personen sollen dann über ihre eigenen Bankkonten Gelder empfangen, abheben und diese per Postsendung, mit Hilfe eines Geldtransfer-Services oder anderweitig ins Ausland weiterleiten. So wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Der Lohn bestehe aus einer Provision, welche behalten werden darf.

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