RadiokonzessionSchawinskis Radio Alpin Grischa erhält doch keine Sendelizenz
Radio Alpin Grischa darf doch nicht auf Sendung gehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gutgeheissen – Schawinski nennt Urteil «grotesk».
Darum gehts
Anfang Januar hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Roger Schawinski eine Konzession für ein Lokalradioprogramm erteilt.
Diese Entscheidung wurde nun rückgängig gemacht.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gut, weil die branchenüblichen Arbeitsbedingungen bei Radio Alpin Grischa nicht eingehalten werden.
Der geplante Radiosender von Roger Schawinski Radio Alpin Grischa kann nicht auf Sendung gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gutgeheissen und damit die Konzessionsvergabe für die Kantone Graubünden und Glarus neu geregelt, wie Schweizer Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur «Keystone/SDA» berichten.
Mit diesem Urteil wird die Entscheidung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 11. Januar 2024 aufgehoben. Dieses hatte am 11. Januar 2024 Roger Schawinski eine Konzession für ein kommerzielles Lokalradioprogramm in den Kantonen Graubünden, Glarus und St. Gallen erteilt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
Voraussetzungen für Konzession sind nicht gegeben
Laut einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag erfüllt die Radio Alpin Grischa AG die erforderlichen Konzessionskriterien nicht. Daher erhält stattdessen die Südostschweiz Radio AG die Sendelizenz für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» bis 2034.
Das entscheidende Kriterium für die Entscheidung des Gerichts: Radio Alpin Grischa erfülle das vorgeschriebene Verhältnis von ausgebildeten zu auszubildenden Programmschaffenden nicht. Für die Konzession ist die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen notwendig. Dazu gehört, dass das Programm überwiegend von qualifiziertem, ausgebildetem Personal gestaltet wird.
Radio Alpin Grischa: «Skandalurteil»
In einer ersten Reaktion schreibt die Radio Alpin Grischa AG am Donnerstag von einem «Skandalurteil», wie unter anderem «persoenlich.com» berichtet. Nur weil das Gesuch einen einzigen Volontär zu viel vorgesehen habe, sei die Konzession nicht gewährt worden. Im Interview mit dem Onlinemagazin bezeichnet Schawinski das Urteil als «grotesk und nicht nachvollziehbar».
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