Saftige Gefängnisstrafen: Räuber prügelten Ladenbesitzer fast zu Tode und erbeuteten 17 Kilo Schmuck

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Saftige GefängnisstrafenRäuber prügelten Ladenbesitzer fast zu Tode und erbeuteten 17 Kilo Schmuck

Die Täter eines Raubüberfalls auf eine Bijouterie sind vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu je über elfeinhalb Jahren Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Der Überfall auf eine Bijouterie in der Berner Altstadt ereignete sich im Dezember 2017.
Dabei erbeuteten die Täter 17 Kilo Schmuck. (Symbolbild)
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte sie zu je über elfeinhalb Jahren Gefängnis.
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Der Überfall auf eine Bijouterie in der Berner Altstadt ereignete sich im Dezember 2017.

20min/Simon Glauser

Darum gehts

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die drei Haupttäter eines brutalen Raubüberfalls zu je über elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Der Überfall auf ein Schmuck- und Pfandleihgeschäft in der oberen Berner Altstadt ereignete sich im Dezember 2017. Für den 36-jährigen Ukrainer, der den Raub ausführte und den Bijoutier schwer verletzte, verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und vier Monaten sowie einen Landesverweis von 15 Jahren.

Wie die Überwachungskameras des Geschäfts zeigen, betrat der 36-Jährige die Bijouterie und ging mit einem Messer auf den Ladenbesitzer los. Der Ukrainer prügelte den 76-jährigen Bijoutier fast zu Tode und liess ihn gefesselt und geknebelt in einem Nebenraum liegen. Das Opfer überlebte nur knapp. Der Täter verliess das Geschäft mit 17 Kilogramm Gold- und Uhrenschmuck. 

Verteilte Rollen 

So wie der 36-Jährige für die Ausführung des Plans zuständig war, musste das Gericht die Rollen der anderen beiden klären. Der 31-jährige Schweizer, der für elf Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss, war aus Sicht des Gerichts der Kopf der Gruppe. So habe er etwa den Ukrainer angeheuert, die Verwertung der Beute aufgegleist und mit den Hehlern verhandelt.

Der Dritte im Bunde, ein 28-jähriger Schweizer, der in der Ukraine aufwuchs, muss für zwölf Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er soll als Übersetzer fungiert haben und für die Verständigung verantwortlich gewesen sein. 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können am Obergericht angefochten werden.

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