Parlamentarier in der Pflicht - «Das Rahmenabkommen zu beenden war ein Verfassungsbruch»

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Parlamentarier in der Pflicht«Das Rahmenabkommen zu beenden war ein Verfassungsbruch»

Ein emeritierter Rechtsprofessor spricht Klartext und wirft dem Bundesrat vor, gegen die Verfassung verstossen zu haben, als er die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU für beendet erklärt hat.

Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist Ende Mai gescheitert.
Es liege nun am Bundesrat, den bilateralen Weg zu stabilisieren und den Schaden zu minimieren, hiess es vonseiten des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse.
 «Im schlimmsten Fall zerfallen nun die bilateralen Verträge zwischen EU und Schweiz langsam», erklärt Rudolf Minsch, Chefökonom bei Economiesuisse. Das hätte deutliche wirtschaftliche Folgen für die Schweiz.
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Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist Ende Mai gescheitert.

REUTERS

Darum gehts

  • Am 26. Mai erklärte der Bundesrat die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU für beendet.

  • Das habe gegen die Verfassung verstossen, sagt nun der emeritierte Rechtsprofessor Thomas Cottier. Das Parlament hätte dem Abbruch der Gespräche zustimmen müssen.

  • Der Entscheid müsse korrigiert werden – beispielsweise mittels einer parlamentarischen Untersuchungskommission, so Cottier.

Der Bundesrat habe «seine Kompetenzen überschritten», als er die Verhandlungen zum Rahmenabkommen am 26. Mai eigenmächtig beendete. Das schreibt der emeritierte Rechtsprofessor Thomas Cottier in einer soeben publizierten Studie. Der ehemalige Direktor des Worldtrade-Instituts der Uni Bern ist Spezialist für internationales Wirtschaftsrecht und führte für die Schweiz Verhandlungen mit der WTO.

Der Professor wirft dem Bundesrat vor, Artikel der Bundesverfassung und des Parlamentsgesetzes verletzt zu haben, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Parlament und Volk hätten ein Mitspracherecht gehabt.

National- und Ständerat stünden nun in der «Pflicht», den Entscheid zu korrigieren. Als mögliches Instrument nennt Cottier die schärfste Waffe des Parlaments: eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK. Cottier argumentiert, der bundesrätliche Entscheid gehe über das Rahmenabkommen hinaus. «Er bewirkt das Ende des bilateralen Weges. Eine staatsleitende Entscheidung dieser Tragweite bedarf verfassungsrechtlich der Zustimmung des Parlaments.»

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