Kantonsgericht St. GallenRaser von Staad erneut vor Gericht
Der Schweizer (23), der Ende 2013 wegen fahrlässiger
Tötung verurteilt worden war, steht nochmals vor Gericht. Er fordert eine mildere Strafe.

Die Frontalkollision forderte ein Todesopfer. (Bild: Kapo SG)
Der Beschuldigte war am 17. Januar 2012 betrunken mit seinem 420 PS starken Auto von Rorschach in Richtung Rheineck gerast. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und rammte frontal den Kleinwagen eines 53-jährigen Pizzakuriers. Der vierfache
türkische Familienvater wurde im Wrack eingeklemmt und starb noch am Unfallort.
Der Wagen des Pizzakuriers wurde durch die Wucht des Zusammenpralls etwa 40 Meter zurückgeschleudert. Der Unfallverursacher und sein Mitfahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Gemäss der Unfalluntersuchung war der Raser mit 105 bis 120 km/h durch die Tempo-50-Zone gefahren, als er die Kontrolle über das Auto verlor.
«Russisches Roulette»
In der Verhandlung vor dem Kreisgericht Rorschach im Dezember 2013 forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell wegen fahrlässiger Tötung.
Sie sprach vor Gericht von einer «Höllenfahrt» und «Russischem Roulette», bei dem das Opfer nicht die geringste Chance gehabt habe.
Der Anwalt der Opferfamilie, als Strafkläger vor Gericht, sagte, die türkische Familie habe grosses Leid erfahren. Dass die vier Kinder ihren Vater verloren haben, sei schon hart genug. Noch härter werde es aber, wenn man sich die Frage
stelle, wie der Unfall passierte. Der Täter habe es einfach darauf ankommen lassen.
Vorsatz nicht bewiesen
Das Gericht verurteilte den Raser wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung sah es nicht als erfüllt an. Laut dem vorsitzenden Richter ist nicht bewiesen, dass der Verurteilte willentlich den Tod von Menschen in Kauf nahm.
Im Berufungsverfahren verlangt der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren. Die Opferfamilie hat Anschlussberufung erhoben und fordert einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung sowie eine angemessene
Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Die Verhandlung vor Kantonsgericht St. Gallen findet am 20. Januar 2015 statt. (sda)