Strafgericht BS – Rassendiskriminierung, «sexistisches Bashing» – Eric Weber verurteilt

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Strafgericht BSRassendiskriminierung, «sexistisches Bashing» – Eric Weber verurteilt

Weil er gegen Ausländer hetzte und über Politikerinnen herzog, wurde der rechtsextreme Grossrat wegen mehrerer Straftaten schuldig gesprochen. Die Strafe wurde nur bedingt ausgesprochen, er muss Geschädigten aber Genugtuung leisten.

Eric Weber wurde am Freitag vom Basler Strafgericht verurteilt.
Weber hatte sich zum damaligen Wohnsitz von Nationalrätin Sibel Arslan begeben und sich sexistisch und fremdenfeindlich über sie geäussert. Arslan erstattete Anzeige.
Vor dem Rathaus zog Weber über Frauen, Ausländer und Behörden her. Beide Videos landeten in den sozialen Medien. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er sie bewusst veröffentlicht hatte.
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Eric Weber wurde am Freitag vom Basler Strafgericht verurteilt.

Tamedia/Nicole Pont

Darum gehts

Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den rechtsextremen Grossrat Eric Weber am Freitag zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er drei Politikerinnen Genugtuungen von insgesamt 5300 Franken entrichten. Wegen eines Flyers und Tiktok-Videos mit fremdenfeindlichen Aussagen musste Eric Weber sich wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verantworten.

Zudem klagte Nationalrätin Sibel Arslan (GB) gegen Weber, weil er sie vor dem Eingang ihres damaligen Wohnsitzes verbal angegriffen hatte – auch davon wurde ein Video verbreitet. Darin sah die Staatsanwaltschaft Beschimpfung, üble Nachrede und Drohung. Schliesslich zeigten ihn auch zwei Grossrätinnen an, weil er über sie in einem Video hergezogen war. Die Anklage lautete auf Verleumdung, üble Nachrede und Beschimpfung.

Entschuldigung und «selber schuld»

Wie bei seinen Reden im Grossen Rat sprach Weber am Freitag oft ausschweifend und selten zum Thema. Er musste mehrfach von Einzelrichter René Ernst zurechtgewiesen werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass er zu seinen Aussagen in den Videos steht. Bei Sibel Arslan hatte er sich entschuldigt und deswegen auch keine Strafe erwartet. Die Grossrätinnen hatte er nicht namentlich genannt, weshalb sie «selber schuld» seien, wenn sie sich angesprochen fühlten. Er versprach jedoch, dass er sich nicht mehr filmen lassen werde.

Die Beschimpfung gegen Arslan gestand Weber zu und erklärte sich bereit, eine Genugtuung von 300 Franken zu zahlen. Für alle anderen Vorwürfe verlangte sein Anwalt kostenlose Freisprüche. Webers Aussagen gegen Asylsuchende und Ausländer seien zwar fremdenfeindlich, fielen jedoch nicht unter die Rassismus-Strafnorm. Sein Mandant habe sich gegenüber ungenannten Grossrätinnen zwar «wenig charmant» geäussert, von übler Nachrede oder gar Drohung könne aber keine Rede sein.

Unbedingte Freiheitsstrafe verlangt

Weil frühere Strafen, etwa wegen Wahlfälschung, keinerlei Einfluss auf Webers Verhalten gehabt hätten, erachtete die Staatsanwaltschaft nur eine unbedingte Freiheitsstrafe als zielführend. Entsprechend forderte sie 140 Tage Gefängnis sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Weber habe in seiner Rolle als Grossrat seine Kolleginnen nicht als Politikerinnen, sondern als Personen angegriffen. Weber wolle in einem privaten Rachefeldzug ihm unbequeme Frauen niedermachen, sie dem Spott aussetzen – möglichst so, dass sie sich nicht wehren könnten. Seine Motive seien sexistisch, wahre Reue oder Einsicht habe er nicht gezeigt.

Der Vertreter der Grossrätinnen sagte: «Meine Mandantinnen wollen sein Verhalten nicht länger tolerieren.» Die Politikerinnen hätten keine Möglichkeit, ihm im Parlament auszuweichen, und sie seien den sexistischen Angriffen ausgeliefert. «Es muss aufhören, es ist schrecklich», wandte sich der Anwalt direkt an Weber. Er forderte für seine Mandantinnen je eine Genugtuung von 5000 Franken. Bei 3000 Franken beliess es der Vertreter von Sibel Arslan.

«Verbaler Totschlag»

Das Gericht befand Weber in zwei Fällen der Rassendiskriminierung für schuldig. Die auf den Flyern verwendete Darstellung von Nationalitäten als unerwünscht und im Video von schwarzen Menschen als «kriminellen Sexmaschinen» falle entgegen der Meinung der Verteidigung unter die Rassismus-Strafnorm. Die fremdenfeindlichen Äusserungen gegen Asylsuchende und Ausländer hingegen nicht, weil das keine Ethnien seien. Darum erfolgten in zwei weiteren Fällen Freisprüche.

Eine Drohung gegen Sibel Arslan vermochte das Gericht nicht zu erkennen, sehr wohl aber Beschimpfung und üble Nachrede. Gegen die drei betroffenen Politikerinnen habe Weber «sexistisches Bashing» betrieben. Die Grossrätinnen seien zwar nicht namentlich genannt worden, die Herabwürdigung aufgrund körperlicher Merkmale aber klar an sie gerichtet. «Wenn man jemandem die Fähigkeit, vergewaltigt werden zu können, abspricht, hat man den verbalen Totschlag hinter sich gebracht», so Ernst. 

Wirst du oder wird jemand, den du kennst, aufgrund der Geschlechtsidentität diskriminiert? 

Hier findest du Hilfe:

Gleichstellungsgesetz.ch, Datenbank der Fälle aus Deutschschweizer Kantonen

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Hier findest du Hilfe:

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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