AusgepafftRauchen nun auch in Wohnungen verboten
Immer mehr Hausbesitzer verbieten das Rauchen in Wohnungen. Experten sind sich über die rechtliche Grundlage allerdings uneinig.

Walter Angst: «Nur in Ausnahmefällen ist ein Rauchverbot in Wohnungen möglich.»
Lukas spielt regelmässig mit seinen Freunden in seiner Wohnung Karten. Dabei wird viel geraucht. Eines Tages wird ihm wegen Missachtung des im Vertrag enthaltenen Rauchverbots gekündigt.
«Immer mehr Hausbesitzer verbieten das Rauchen in Wohnungen», erklärt Christophe Aumenier, Generalsekretär des Genfer Hauseigentümerverbandes. Dies, weil sich vermehrt Leute von den rauchenden Nachbarn gestört fühlen würden.
«Verbot unproblematisch»
Für Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz, ist ein Rauchverbot im Mietvertrag unproblematisch, wenn sich Vermieter und Mieter darüber geeinigt haben. «Wenn dieses dann trotz Vereinbarung missachtet wird, wäre eine allfällige Kündigung bei weiterer Missachtung des Verbotes rechtlich sicher nicht missbräuchlich.»
Laut Bruno Perilli, Geschäftsführer von Immoplus Bern, kommt dies aber eher selten vor: «Oft reicht eine Abmahnung, damit der Betroffene aufhört zu rauchen und eine Kündigung nicht mehr nötig ist.» Das grösste Problem sei aber, dass man nicht flächendeckend kontrollieren könne: «Wenn wir allerdings den Hinweise bekommen, dass sich jemand nicht an das Rauchverbot hält, schauen wir vorbei.»
Nur in Ausnahmefällen möglich
Walter Angst, Rechtsexperte vom Mieterverband des Kantons Zürich, hält ein Rauchverbot für rechtlich nicht tragbar: «Grundsätzlich sind solche massiven Eingriffe in die persönliche Freiheit nicht erlaubt.» Natürlich könne es Ausnahmen geben. In Zürich-Leimbach gebe es zum Beispiel ein Haus für Hyperallergiker, dort sei ein Rauchverbot natürlich möglich und sinnvoll. «Aber damit ein Rauchverbot rechtlich korrekt ist, braucht es sehr triftige Gründe.»