Rauchverbot löst sich in Luft auf

Aktualisiert

GesetzeslückenRauchverbot löst sich in Luft auf

Das Rauchverbot wird zur Farce. In Flums kann trotz Rauchverbot auch nach dem 1. Oktober fast in jeder zweiten Beiz gequalmt werden.

von
Sascha Schmid

Das Rauchverbot, das am 1. Oktober im Kanton St. Gallen in Kraft tritt, weist bereits grosse Lücken auf: In der Gemeinde Flums haben 17 von rund 40 Restaurants eine Ausnahmebewilligung beantragt, damit in ihrem Lokal weiterhin geraucht werden darf. Der Gemeinderat hat sämtliche Gesuche bewilligt.

Dies obwohl der Kanton die Gemeinden dazu aufgefordert hatte, nur wenige Ausnahmen zu machen. «Wir haben den Ermessensspielraum ausgeschöpft», sagt Gemeindepräsident Vincenz John. Denn die Gemeinden dürfen Ausnahmen bewilligen, wenn die Erstellung eines Raucherraums «unzumutbar» ist. Dieser Begriff lässt jedoch viel Raum für Interpretation. So hat Urs Wildhaber, Wirt des Restaurants Schützengarten, eine Ausnahmebe­willigung erhalten, weil er seine rauchenden Stammgäste nicht in einen separaten Raucherraum schicken wollte. Die legere Bewilligungspraxis widerspricht zwar der Idee des Gesetzes, ist aber völlig legal.

Dass das Gesetz unter­graben wird, überrascht Jürg Barben, Initiant der neuen Initiative «Schutz vor dem Passivrauchen», nicht. «Ausnahmen in einem Gesetz führen zu Willkür», so Barben. Deshalb fordert die Initiative deren Streichung. Dies wäre auch im Sinn des Flumser Gemeindepräsidenten. «Wir wollen eine klare Regelung», so John.

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