Ersatzabgaben für FlüchtlingeRechnungen über 1,6 Mio. an Gemeinden mit zu wenig Plätzen
Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sollten die Luzerner Gemeinden jeweils 24 Flüchtlinge pro tausend Einwohner aufnehmen. Weil diese Quote nicht von allen erfüllt werden konnte, müssen sie erstmals Ersatzabgaben bezahlen.
Darum gehts:
Ab Juni 2022 sollten Luzerner Gemeinden dem Kanton 23,5 Plätze pro 1000 Einwohner für Geflüchtete zur Verfügung stellen.
Viele der Gemeinden haben es aber nicht geschafft, diese Aufnahmequote zu erfüllen, und müssen darum Ersatzabgaben bezahlen.
Der Kanton hat am Montag diese Zahlen veröffentlicht: 61 Gemeinden müssen insgesamt 1,6 Millionen Franken bezahlen. Das Geld kommt den Gemeinden zugute, die ihr Soll zumindest erfüllen.
Der Tag der Abrechnung ist gekommen: Die Luzerner Gemeinden, die im letzten Jahr nicht genügend Asylsuchende untergebracht haben, müssen jetzt Bussen bezahlen. Den Zuweisungsentscheid erhielten die 74 Gemeinden von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) im Juni 2022 und sie hatten bis September Zeit, diesen Verteilschlüssel umzusetzen und die geforderten Plätze bereitzustellen. Der Verteilschlüssel liegt momentan bei 23,5 Personen pro 1000 Einwohner. Laut der Bilanz, die am Montag vom Kanton veröffentlicht wurde, haben 19 Gemeinden diese Aufnahmequote erfüllt.
Zu den Gemeinden, die die meisten Bussen zahlen müssen, gehören etwa die Gemeinden Malters, Horw, Oberkirch und Sursee. Die Beträge, welche diese Gemeinden berappen müssen, liegen zwischen 87’000 und 110’000 Franken. Die Gesamtsumme, welche diese Gemeinden bezahlen müssen, beträgt rund 1,6 Millionen Franken. Das Geld kommt den Gemeinden zugute, deren Aufnahmesoll höher liegt, als nach dem Verteilschlüssel vorgesehen ist.
Gemeinden können Ersatzabgaben anfechten
«Sollten die Gemeinden mit der Rechnungsstellung nicht einverstanden sein, können sie diese unter Angabe der Gründe innert 30 Tagen schriftlich an die DAF zurückweisen. Diese prüft dann die Einwände», wie die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen weiter mitteilt. Die Ersatzabgabe beträgt für die Monate September und Oktober jeweils zehn Franken pro Tag und nicht aufgenommene Person und für die Monate November und Dezember jeweils 20 Franken.
In diesem Bereich könnte noch eine Änderung anstehen. Im November hat der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) den Regierungsrat aufgefordert, die Ersatzabgabe pro Tag und nicht aufgenommene Person neu auf einheitlich 15 Franken festzusetzen. Sollte dieser Antrag angenommen werden, könnten die Gemeinden, die die Aufnahmequote nicht erfüllen, deutlich niedrigere Geldstrafen zahlen. Nachdem eine Kurzvernehmlassung durchgeführt wurde, entscheidet der Regierungsrat demnächst, ob die kantonale Asylverordnung rückwirkend per 1. Januar entsprechend geändert werden soll.
Die Zahlen der Asylgesuche und Gesuche um Schutzstatus S der Geflüchteten aus der Ukraine bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Aktuell ist die DAF für rund 6400 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Durchschnittlich werden dem Kanton 250 bis 300 Personen pro Monat zugewiesen. «Die Unterbringungssituation bleibt deshalb weiterhin sehr angespannt», so das DAF weiter.
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