Neues Bürgerrecht – SP-Ständerat will Schweizer Pass für alle, die hier auf die Welt kommen

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Neues BürgerrechtSP-Ständerat will Schweizer Pass für alle, die hier auf die Welt kommen

In Ländern wie Deutschland und Amerika gilt «ius soli» schon. Jetzt soll auch das Bürgerrecht der Schweiz angepasst werden. Das fordert SP-Ständerat Paul Rechsteiner.

Paul Rechsteiner ist mit einer 35-jährigen Politikkarriere der Dienstälteste im Parlament.
Für eine stolze Demokratie sei es an der Zeit, das Bürgerrecht zu revolutionieren.
Wer in der Schweiz geboren wird, soll den Schweizer Pass erhalten.
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Paul Rechsteiner ist mit einer 35-jährigen Politikkarriere der Dienstälteste im Parlament.

Adrian Moser

Darum gehts

Der St. Galler Ständerat Paul Rechsteiner will das Schweizer Bürgerrecht radikal ändern. In einem Interview mit den Zeitungen von CH Media stellt er klar, wieso künftig das «ius soli» gelten soll. Das bedeutet, dass jede und jeder, der in einem Land geboren wird, auch dessen Staatsbürgerschaft erhält. In Ländern wie Deutschland, Frankreich und den USA gilt diese Rechtsform bereits.

Gleiche Pflichten, gleiche Rechte

Die Schweiz müsse einen Schritt nach vorne machen. «Die Schweiz ist heute eine Dreivierteldemokratie. Ein Viertel der Menschen hat einen ausländischen Pass. Sie sind ausgeschlossen von den Bürgerrechten», dass sich das ändern muss, fordert Rechsteiner im Interview. Für den Politiker ist klar, wer hier aufwächst und seinen gesellschaftlichen Pflichten nachkommt, Teil der Wirtschaft und Gesellschaft ist, dem sollen auch die entsprechenden Bürgerrechte zugesprochen werden.

Der Bundesrat lehnt diesen Vorstoss ab. Rechsteiner erklärt, dass das Justizdepartement mit der restriktiven Zuwanderungspolitik argumentiere. Dabei gehe es bei der Einbürgerung darum, wie man mit den Menschen umgehe, die in unserem Land leben. «Geburtstourismus ist mit dem ius soli nicht gemeint», sagt Rechsteiner. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, erklärt er weiter. Es wäre möglich, wie es in Deutschland schon umgesetzt werde, dass mindestens ein Elternteil mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben muss.

Kein Auswanderungsland mehr

Auch erklärt Rechsteiner in dem Interview, warum bisher die Abstammung über das Bürgerrecht entscheidet. Das sei darauf begründet, dass bis zum 19. Jahrhundert viele Schweizer auswanderten. Nach Amerika. Diesen Landsleuten wollte man ermöglichen, dass ihre Kinder ebenfalls das Schweizer Bürgerrecht erhalten.

Die Schweiz sei mittlerweile aber mehr Einwanderungs- statt Auswanderungsland. «Einwanderungsländer setzen auf das ius soli, um die Zugewanderten miteinzubeziehen. Die Schweiz nicht. Mit dem Ergebnis, dass ein Viertel der Bevölkerung keine politischen Rechte hat», sagt Rechsteiner und darüber hinaus sei auch der Bundesrat Ende des 19. Jahrhunderts der Meinung gewesen, die Schweiz müsse die Bürgerrechtspolitik überarbeiten.

Ein Viertel ausgeschlossen

«Beim Frauenstimmrecht schien es in der Schweiz auch lange unmöglich, etwas zu ändern», vergleicht Rechsteiner die Lage bei dem Einwand, dass es sein Vorschlag sehr schwer haben würde. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts habe man in der Schweiz mit einer halben Demokratie gelebt, da die Hälfte der Bevölkerung, die Frauen, ausgeschlossen war. Das habe sich geändert.

Ein Viertel sei aber immer noch ausgeschlossen, wir befänden uns in einer Dreivierteldemokratie: «Das ist zu wenig für unser Selbstverständnis, eine stolze Demokratie zu sein. Wir brauchen endlich ein Bürgerrecht, das die Schweiz spiegelt und für die Zukunft taugt», findet der seit 1986 im Parlament tätige Politiker.

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