Schwingen«Reichtumssteuer» für Sägemehl-Stars
Das wirbelt Sägemehl auf: Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) belegt seine Stars mit einer «Reichtumssteuer» und verlangt zehn Prozent der Werbeeinahmen für die Nachwuchsförderung.

Jörg Abderhalden (r.) und Co. sollen künftig ihre Werbeeinnahmen beim Verband «versteuern». (Bild: Keystone)
Die Absicht ist urchig: Den «Zehnten» mussten schliesslich einst die Bauern abliefern. Einen «Zehnten» beansprucht nun neu ab dem 1. Januar 2010 auch der ESV auf den Werbeverträgen der Schwinger. Dabei geht es nicht um persönliche Sponsoren, die auf einer bestimmten, limitierten Fläche auf dem Trainingsanzug oder Hemd aufscheinen. Es geht um die Einnahmen aus Werbekampagnen (Plakate, Inserate, TV-Spots). Und die können beträchtlich sein, seit die Vermarktungsprofis von IMG ins Schwingen eingestiegen sind und nach König Jörg Abderhalden auch Kronprinz Christian Stucki unter Vertrag genommen haben. Das Vermarktungspotenzial dieser Schwinger-Superstars liegt im hohen sechsstelligen Bereich. Brisant auch: Künftig müssen alle solchen Verträge vorgängig vom ESV vorgelegt werden. ESV-Obmann Ernst Schläpfer: «Das ist richtig. Die Verträge müssen von uns genehmigt werden.»
Nur die «Reichen» müssen zahlen
Das Konzept ist klar ersichtlich: Für Werbekampagnen kommen nur eine Handvoll Schwinger in Frage und somit trifft die zehnprozentige Zwangsabgabe nur die Stars. Es ist eine Art «Reichtums-Steuer» für die Elite. Die breite Basis bleibt ungeschoren und damit ist schlau der Grundstock für eine politische Zustimmung gelegt.
ESV-Obmann Ernst Schläpfer führt aus, dass diese Abgabe auf Werbeverträge und die damit verbundenen Diskussionen durchaus mit jenen anderer Sportverbände vergleichbar sei. «Letztlich verdankt ja der Athlet seine Popularität und seinen Marktwert auch seinem Sportverband. Ohne den ESV und ohne das Eidgenössische Schwingfest gäbe es keinen König. Dass der ESV an den Werbeeinnahmen partizipiert ist deshalb nur folgerichtig.» Die zehn Prozent sollen dem Nachwuchs zukommen.
Knatsch mit dem König
In der Kommission, die dieses neue Reglement ausgearbeitet hat, sass zwar auch König Jörg Abderhalden. Den beisst es aber wenig: Er hat seine langjährigen Verträge vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen und seine Schäfchen damit im Trockenen. Aber inzwischen melden Gewährsleute, das Verhältnis zwischen ESV-Obmann Ernst Schläpfer (dem geistigen Vater der Reichtumssteuer) und seinem Göttibuben Jörg Abderhalden sei, gelinde gesagt, nicht mehr harmonisch. Ein bisschen Knatsch in der königlichen Schwingerdynastie wird die Berner und Innerschweizer freuen.
«Offenlegung ist sehr problematisch»
In dieser «Werbe-Zwangsabgabe» steckt tatsächlich ein enormes Knatschpotenzial. Der ESV, bzw. die Gerichtsbarkeit des ESV hat die Möglichkeit, einen fehlbaren Schwinger (der nicht zahlen oder die Verträge offenlegen will) bis zur Gesamtsumme des monierten Werbevertrages zu büssen oder gar zu sperren. Aber erstens wird es nicht zu solchen Massnahmen kommen und zweitens dürfte sich in der Praxis das neue Werbereglement so nicht durchsetzen lassen. Rolf Huser von der Vermarktungsagentur IMG (die König Jörg Abderhalden und Kronprinz Christian Stucki unter Vertrag hat) sagt es diplomatisch: «Die Offenlegung von Verträgen ist nicht üblich und die Durchsetzung einer solchen Offenlegung ist sehr problematisch.»
Was wohl in der Praxis heisst: IMG-Kunden werden dem ESV-Zentralvorstand keine Verträge offenlegen. ESV-Obmann Ernst Schläpfer wird als Obmann politisch noch schlauer sein müssen als einst als Schwinger (und König von 1980 und 1983) im Sägemehl, wenn er den Frieden wahren will.