Restaurants verrechnen Gästen Corona-Zuschlag

Aktualisiert

Zwei FrankenRestaurants verrechnen Gästen Corona-Zuschlag

Um die Mehrkosten für die Hygienemassnahmen zu decken, erheben einige Restaurants einen Corona-Zuschlag von zwei Franken. Der Konsumentenschutz vermutet zudem versteckte Preiserhöhungen.

Seit der Wiedereröffnung der Restaurants nach dem Lockdown kann die Rechnung zur bösen Überraschung werden. Denn einige Wirte verrechnen ihren Gästen einen Corona-Zuschlag.
Wegen der Schutzkonzepte fallen bei den Restaurants Mehrkosten an, die sie über diesen Zuschlag wieder ausgleichen wollen.
Das Restaurant Yen’s in Zürich verrechnet seinen Gästen einen Corona-Zuschlag von zwei Franken pro Person. «Die Corona-Krise war sehr einschneidend für unser Familienunternehmen, aber so müssen wir die Preise nicht aufschlagen», sagt die Geschäftsführerin des Lokals, Yen Nguyen.
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Seit der Wiedereröffnung der Restaurants nach dem Lockdown kann die Rechnung zur bösen Überraschung werden. Denn einige Wirte verrechnen ihren Gästen einen Corona-Zuschlag.

Foto: Keystone / Christian Beutler

Darum gehts

  • Einige Wirte verrechnen ihren Gästen einen Corona-Zuschlag.
  • Diese Zuschläge seien zwar zulässig, aber wenig sympathisch, sagt der Preisüberwacher.
  • Dem Konsumentenschutz ist es wichtig, dass das Restaurant transparent auf den Zuschlag hinweist.
  • Der Gastroverband sagt, bei Investitionen in Desinfektionsmittel und Schutzmaterial müsse man die Kalkulationen je nachdem auch anpassen.

Seit der Wiedereröffnung der Restaurants nach dem Lockdown kann die Rechnung zur bösen Überraschung werden. Denn einige Wirte verrechnen ihren Gästen einen Corona-Zuschlag. So ist es zwei Freunden passiert, die in einem Restaurant im Genferseegebiet gegessen hatten: «Wir mussten als Beitrag an die Kosten des Desinfektionsmittels zwei Franken pro Person bezahlen», zitiert «24 Heures» einen der Gäste.

Auch in der Stadt Zürich verlangt das auf Sushi spezialisierte asiatische Restaurant Yen’s einen Corona-Zuschlag wegen des Schutzkonzepts, wie ein Leserreporter 20 Minuten berichtet: «Jedem Gast wird ein Corona-Zuschlag von zwei Franken verrechnet.»

«Zwei Franken pro Person ist fair»

Sie habe sich den Corona-Zuschlag gut überlegt, sagt die Geschäftsführerin des Lokals, Yen Nguyen, auf Anfrage: «Zwei Franken pro Person erachten wir als fairen Betrag. Die Corona-Krise war sehr einschneidend für unser Familienunternehmen, aber so müssen wir die Preise nicht aufschlagen», sagt sie. Mit dem Zuschlag will Nguyen möglichst die Investitionen für die massgeschneiderten Trennwände und für das Schutzmaterial decken.

«Wichtig ist mir, dass die Gäste über den Zuschlag informiert sind», so die Geschäftsführerin. Deshalb sei dieser auch auf jedem Tisch und auf der Website transparent angeschrieben. Laut Nguyen haben die Gäste den Corona-Zuschlag gut aufgenommen: «Sie zeigen Verständnis für unsere Situation.»

Versteckte Preiserhöhungen?

Der Preisüberwacher des Bundes, Stefan Meierhans, sagt auf Anfrage von 20 Minuten, dass auch im Bereich Gastronomie der freie Markt und Wettbewerb gelte. «Die Zuschläge sind nicht unzulässig, allerdings wenig sympathisch», so Meierhans. «Der Wirt muss jedoch in geeigneter Weise auf diesen Zuschlag hinweisen.»

Dieser Meinung ist auch Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. «Es geht nicht, dass man den Gast erst bei der Rechnung über den Zuschlag informiert. Er hat dann das Recht, die Bezahlung der Gebühr zu verweigern.»

Sie warnt aber: «Die Betriebe riskieren mit diesen Zuschlägen, dass der Gast auf das Trinkgeld verzichtet, welches ursprünglich vielleicht höher ausgefallen wäre.» Stalder vermutet zudem, dass manche Wirte die Preise versteckt erhöhen würden. «Die Kunden werden dies bemerken, wenn sich zum Beispiel für ihr Lieblingsgericht im Restaurant der Preis erhöht hat.»

«Wirte müssen abwägen, ob sie Kalkulationen anpassen müssen»

Gastro Suisse gibt keine Empfehlung für oder gegen Corona-Zuschläge ab: «Jeder gastgewerbliche Unternehmer ist für seine Preisgestaltung selber verantwortlich», sagt Präsident Casimir Platzer gegenüber 20 Minuten. «Wenn ein Wirt viel Geld in Desinfektionsmittel und Schutzmaterial investieren muss, kommt er nicht darum herum, abzuwägen, ob er seine Kalkulation anpassen muss.»

Eine Umfrage des Verbands zeige aber, dass die überwiegende Mehrheit der Gastrobetriebe die Mehrkosten selber trage, obwohl sie mit den jetzigen Restriktionen Verluste schrieben. Gemäss der Umfrage passten rund 87 Prozent der Wirte ihre Preise nicht an, rund 8 Prozent erhöhten sie. «Das ist eine äusserst loyale Haltung der Betriebe gegenüber ihren Gästen», urteilt Platzer.

Zuschlag «wirtschaftlich gerechtfertigt»

Der Wirteverband Basel-Stadt und Gastro Graubünden deuten aber zumindest die Option eines Aufschlags an: «Die meisten Coiffeure verlangen einen Corona-Zuschlag von einem bis fünf Franken. Ob ein solcher bei ihren Gästen Akzeptanz finden würde, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist jetzt aber nicht der ideale Zeitpunkt für Preisaktionen», schreiben sie auf ihren Websites unisono.

Maurus Ebneter, Präsident vom Wirteverband Basel-Stadt, meint denn auch, dass es wirtschaftlich sicher gerechtfertigt sei, einen Corona-Zuschlag zu verrechnen. Er kennt zwar keinen Betrieb, der das tut, aber: «Überlegen tun es sich vermutlich viele. Doch die Sorge, Gäste zu vergraulen, ist wohl zu gross.» Denn unter dem Strich sei es teurer, Kunden wegen eines kleinen Zuschlags zu verlieren, als diesen gar nicht erst zu erheben.

Zuschlag auch bei Coiffeur-Besuch

Verbreitet sind Corona-Zuschläge bei Coiffeursalons: Viele Coiffeure verrechnen ihren Kunden für Einwegumhang und Schutzmaske zwischen einem und fünf Franken mehr. Eine entsprechende Empfehlung des Branchenverbands Coiffure Suisse gibt es nicht, die Mitglieder seien «in ihrer Tarifgestaltung frei».

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