Xherdan Shaqiris Bauprojekt wegen 84 Quadratmetern zu gross

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Rheinfelden AGStreit um 84 Quadratmeter: Das ist der Grund für Shaqiris Bau-Zoff

Ein geplantes Attikageschoss von 84 Quadratmetern bringt das Bauvorhaben des Fussballstars ins Wanken.

Fussballstar Xherdan Shaqiris will in seiner Villa ein Attikageschoss einbauen. 
Der Streit dreht sich um die Berechnung der maximal zulässigen Geschossfläche, insbesondere um ein geplantes Attikageschoss, das 84 Quadratmeter ausmacht.
Die Stadtregierung rechnet das Attikageschoss nicht ein, das Verwaltungsgericht jedoch schon.
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Fussballstar Xherdan Shaqiris will in seiner Villa ein Attikageschoss einbauen. 

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Xherdan Shaqiris Bauprojekt in Rheinfelden AG verzögert sich wegen eines Rechtsstreits.

  • Der Streit dreht sich um die Berechnung der maximal zulässigen Geschossfläche, insbesondere um ein geplantes Attikageschoss.

  • Das Verwaltungsgericht fordert eine Überprüfung, da die Geschossfläche zu gross sei.

Im Rechtsstreit um Nati-Spieler Xherdan Shaqiris geplante Villa sind weitere Informationen veröffentlich worden: Der Konflikt dreht sich um 84 Quadratmeter, die für ein geplantes «Attikageschoss» vorgesehen sind, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Nati-Spieler Xherdan Shaqiri befindet sich im Prozess, eine 270-quadratmeter-grosse Villa in Rheinfelden AG zu bauen. Mehrere Beschwerden aus der Nachbarschaft führten dazu, dass die Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht widerrufen wurde. 

Attikageschoss oder Dachgeschoss?

Während der Stadtrat das Attikageschoss als Dachgeschoss verrechnet, rechnet das Verwaltungsgericht es in die Geschossfläche mit ein. Die Maximal zulässige Geschossfläche wäre exakt 440,44 Quadratmeter gross. Die Stadtregierung erwartet jedoch 414,91 Quadratmeter, während das Verwaltungsgericht von 498,91 Quadratmetern ausgeht.

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Das Verwaltungsgericht argumentiert, dass Attikageschosse grundsätzlich zur Geschossfläche zählen und eine Überschreitung von mehr als 13 Prozent nicht akzeptabel ist. «Die Überschreitung der maximal zulässigen Ausnützung ist derart hoch, dass sie nicht mit Auflagen zur Korrektur gebracht werden kann», urteilt folglich das Verwaltungsgericht.

Die Stadtregierung ist der Auffassung, dass das Attikageschoss bei der Ausnützung nicht anzurechnen sei und stützt sich dabei auf Artikel 63 der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt: «Es gilt die Definition gemäss kantonalem Recht. Zusätzlich werden Dach- und Untergeschosse nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche gezählt.» Ein sogenanntes Attikageschoss sei laut Stadtrat mit einem Dachgeschoss gleichzusetzen. 

Verwaltungsgericht urteilt gegen Nati-Spieler

Das Verwaltungsgericht sieht das in seinem Urteil jedoch anders: «Triftige Gründe, wonach der Wortlaut am ‹wahren Sinn› der Regelungen vorbeizielen würde, sind nicht erkennbar», schreibt es in seinem Urteil.

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