Rheintal: Mann bricht in Restaurant ein und schläft ein

Publiziert

RheintalEinbrecher schläft während «Arbeit» ein

Ein Einbrecher (32) legte sich im St. Galler Rheintal in einem Restaurant schlafen. Am nächsten Tag wurde er aber erwischt – und nun per Strafbefehl verurteilt.

Ein 32-Jähriger brach nachts in ein Rheintaler Restaurant ein. (Symbolbild)
Dort legte er sich auf eine Sitzbank im Gästebereich und schlief ein. (Symbolbild)
Am nächsten Morgen weckte ihn das Personal. (Symbolbild)
1 / 4

Ein 32-Jähriger brach nachts in ein Rheintaler Restaurant ein. (Symbolbild)

imago/blickwinkel

Darum gehts

  • Im März brach ein 32-Jähriger in ein Restaurant ein.

  • Dort legte er sich schlafen und wurde am nächsten Tag vom Personal geweckt.

  • Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

An einem Samstag im März 2024 brach ein 32-Jähriger nachts die Türe eines Restaurants im St. Galler Rheintal auf. Laut Strafbefehl, der dem in der Region wohnhaften Mann Anfang Juli zugeschickt wurde, hatte er die Haupteingangstüre mit einem unbekannten Gegenstand aufgebrochen.

Anschliessend betrat der 32-Jährige unbefugt das Restaurant. Im Gästebereich legte sich der Mann auf eine Sitzbank und schlief ein. Am nächsten Morgen traf ihn eine Mitarbeiterin der Restaurants noch immer schlafend an. Beim Einbruch entstand ein Schaden in der Höhe von 2000 Franken.

Hausrecht des Restaurants verletzt

«Der Beschuldigte wusste, dass das Aufbrechen der Eingangstür des Restaurants geeignet war, dieses zu beschädigen und nahm dies zumindest in Kauf», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Durch das unbefugte Betreten des Restaurants verletzte er zudem das Hausrecht der Firma, die das Restaurant betreibt.

32-Jähriger muss über 1000 Franken Strafe zahlen

Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den Mann Anfang Juli der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs schuldig.

Der 32-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 30 Franken (total 1800 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde. Fix bezahlen muss der Mann aber eine Busse von 360 Franken sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von weiteren 650 Franken. Eine Zivilforderung der Restaurantbetreiber in der Höhe von über 2000 Franken wird auf dem Zivilweg verwiesen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Bist du schon an aussergewöhnlichen Orten eingeschlafen?

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Deine Meinung zählt