Mann (35) sticht auf Autofahrer ein: Landesverweis

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Road RageMann (35) sticht auf Autofahrer ein: Landesverweis

Ein Türke ging im März 2023 in Höngg auf einen anderen Autofahrer los. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Zudem muss er für zehn Jahre das Land verlassen.

Der Türke (35) ging im März 2023 in Höngg auf einen anderen Autofahrer los.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
Zudem erhielt er einen Landesverweis.
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Der Türke (35) ging im März 2023 in Höngg auf einen anderen Autofahrer los.

20min/Daniel Krähenbühl

Darum gehts

  • Am 28. März 2023 griff ein heute 35-jähriger Mann auf der Europabrücke einen Kontrahenten mit einer Klinge an.

  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von acht Jahren.

  • Das Bezirksgericht Zürich hat ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

  • Hinzu kommt eine Landesverweisung von zehn Jahren.

Road Rage auf Zürichs Strassen: Am 28. März 2023 war ein damals 34-jähriger Türke in seinem Mercedes GLE 250 mit seiner Ehefrau auf der Europabrücke unterwegs. Dann kam es plötzlich zu einem verbalen Disput zwischen der Ehegattin des Türken und einem 22-jährigen Fahrer eines Audi RS7. Die Situation eskalierte, die beiden Männer stiegen aus und es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung.

Nach der Schlägerei fuhren beide weiter. Der 22-jährige in Glattbrugg wohnhafte Iraker stellte sich auf der Limmattalstrasse in Höngg allerdings dem Mercedes in den Weg. Laut seinem Anwalt, um den SUV-Fahrer zur Rede zu stellen und «für die Polizei anzuhalten». Laut der Anklage sei der Türke dann mit einer rund sieben Zentimeter langen Klinge auf seinen Kontrahenten losgegangen und habe damit mehrere Male in Richtung des Gesichts und des Oberkörpers gestochen.

Der Türke musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. 92 bereits in U-Haft verbrachte Tage werden der Haftstrafe angerechnet. Zudem wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen, dem Opfer muss er eine Genugtuung von 9000 Franken entrichten.

Es geht um einen Disput, der seinen Anfang auf der Europabrücke nahm.

Es geht um einen Disput, der seinen Anfang auf der Europabrücke nahm.

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«Massive Provokation»

Der Verteidiger zweifelte während des Prozesses noch die Aussagen des Opfers an: Der 22-jährige Boxer habe die Tat provoziert, der Ehefrau des Mannes obszöne Gesten gemacht und das Auto nach der ersten Auseinandersetzung erneut gestoppt. «Es handelte sich um eine massive Provokation des Privatklägers.» Zudem seien dessen Aussagen zum Tathergang unglaubhaft, er tische eine «Lügengeschichte» auf.

Von einer Landesverweisung für seinen Mandanten sei abzusehen, so der Verteidiger. So sei der Mann erst vor drei Jahren in die Schweiz gekommen und er sei der deutschen Sprache noch nicht mächtig. Er habe aber eine türkischstämmige Schweizerin geheiratet, erst vor wenigen Tagen sei er Vater einer gemeinsamen Tochter geworden. «Ein Landesverweis hätte daher schwere Auswirkungen auf das gemeinsame Familienleben.»

Tod in Kauf genommen

Das Gericht ging bei der Strafzumessung über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. «Wir haben die Aussagen des Beschuldigten und des Privatklägers sorgfältig geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die Aussagen des Privatklägers sehr glaubhaft waren», so der Richter.

Der Beschuldigte sei aus einem «absolut nichtigen Anlass» bei einer Zufallsbegegnung mit einem scharfen Gegenstand auf den wehrlosen Privatkläger losgegangen und habe dessen Tod in Kauf genommen. «Es war ein ganz klarer Gewaltexzess», so der Richter. Der Landesverweis sei in einem solchen Fall auszusprechen, ein Härtefall liege nicht vor, betonte er. «Die Sicherheitsbedenken sind zu gross, es geht eine Gefahr von Ihnen aus.» Da eine Fluchtgefahr vorliege, werde eine Sicherheitshaft angeordnet.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 35-Jährigen hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

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