Rupperswiler DNA-Spur könnte viel mehr verraten

Aktualisiert

Gesetz als HindernisRupperswiler DNA-Spur könnte viel mehr verraten

Die Polizei darf bei DNA-Spuren lediglich das Geschlecht bestimmen lassen und einen Abgleich mit der Datenbank machen. Was wäre sonst noch möglich?

von
num

Beim noch immer ungeklärten Vierfachmord von Rupperswil teilten die Ermittler mit, dass sie DNA-Spuren im Haus der Opfer sicherstellen konnte. Im Labor wurde davon mittels komplexer chemischer Methoden ein genetischer Abdruck des mutmasslichen Täters erstellt. Allerdings ergab der Abgleich mit den Datenbanken keinen Treffer.

Doch könnten eigentlich noch mehr Informationen aus der DNA-Spur gelesen werden? Ursula Germann vom Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen sagt: «Die Gesetzgebung in anderen Ländern wie Holland erlaubt es, die Augen- und Haarfarbe zu bestimmen. Erforscht werden unter anderem auch Körpergrösse und ob jemand zum Beispiel ein Grübchen am Kinn hat.»

Limitierte Zuverlässigkeit

Auch die grobe Herkunft könne bestimmt werden, sagt Germann. Allerdings nicht immer eindeutig: «Als Resultat könnte angezeigt werden, dass jemand 20 Prozent Kaukasier, 20 Prozent Asiate und 60 Prozent Nordafrikaner ist. Nur würde das nicht zwingend bedeuten, dass er dunkelhäutig ist und dunkle Augen hat. Wie soll die Polizei einen solchen Fall bewerten?»

Silvia Utz vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Bern ergänzt, dass die Analysekits zur Vorhersage von Herkunft, Augen- und Haarfarbe eine limitierte Zuverlässigkeit aufwiesen. Bei all diesen Vorhersagen handle es sich immer um Wahrscheinlichkeiten.

Verblüffende Resultate

In anderen Ländern wie der USA oder Frankreich ist die Forschung um einiges weiter. Mark Shriver, Anthropologe an der Universität von Pennsylvania, entwickelte bereits Phantombilder anhand von DNA-Spuren – mit teils verblüffend zutreffenden Resultaten, wie «Arte» in einem Beitrag zeigte. Dennoch gibt auch Shriver zu: Ganz exakt würden die Phantombilder nie sein, sondern nur eine Vorhersage. Umwelt und Ernährung beeinflussten das Aussehen zu stark, um ein exaktes Bild erstellen zu können.

Dennoch wollen vor allem bürgerliche Politiker wie FDP-Nationalrat Albert Vitali das DNA-Profil-Gesetz lockern. In einer Motion forderte Vitali im Dezember im Nationalrat, dass die Entschlüsselung der codierenden DNA-Abschnitte bei schwerwiegenden gewalttätigen Straftaten möglich sein soll – um damit Phantombilder zu erstellen. Rechtsmedizinerin Ursula Germann ist skeptisch: «Es stellt sich die Frage, wie die Haar- und Augenfarbe für die Polizei hilfreich sein soll: Ein Verdächtiger kann sich Linsen einsetzen, oder die Haare färben.»

Staat stellt Bürger unter Generalverdacht

Und BDP-Nationalrat Bernhard Guhl glaubt, dass man einen Fall wie Rupperswil viel schneller aufklären könnte, wenn nicht alle Daten von Verdächtigen und Freigelassenen so restriktive gelöscht würden, wie er Radio Argovia sagte. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt, Beat Rudin, sagt: «Wichtig ist jetzt, nicht reflexartig in gesetzgeberischen Aktivismus zu verfallen. Der Gesetzgeber muss sorgfältig abklären, was wirklich eine Verbesserung bringt und gleichzeitig verhältnismässig ist.»

Rudin blickt in die Zukunft: «Immer wieder kommt auch die Idee auf, von allen Menschen ein DNA-Profil zu erstellen und aufzunehmen. Dann könnte man vermeintlich alle Delikte aufklären.» Der Datenschützer gibt zu bedenken, dass damit aus einem freiheitlichen Staat einer werde, der seine Bürgerinnen und Bürger generell verdächtige. «Abgesehen davon werden Kriminaltouristen nicht erfasst sein – dass eine Gesellschaft damit also sicherer wird, ist schlicht eine Illusion.»

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