Saas-Grund VSNach Todes-Lawine: Pistenbetreibern droht Anklage
Auf einer Piste bei Saas-Grund VS starb am Samstag ein Mann in einer Lawine. Das könnte nun rechtliche Konsequenzen haben.
Darum gehts
Das Bundesgericht hat bereits mehrmals entschieden, dass sich Pistenbetreiber der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.
Das droht nun auch den Verantwortlichen des Skigebiets Kreuzboden-Hohsaas im Kanton Wallis.
Am Samstag starb dort ein Mann auf einer Piste in einer Lawine.
Im Fall des Mannes, der am Samstag in Saas-Grund (Skigebiet Kreuzboden-Hohsaas) in einer Lawine starb, könnten auf die Pistenbetreiber juristische Konsequenzen zukommen. Denn der Mann wurde nicht etwa beim Tourenskifahren verschüttet, sondern auf einer Pistentraverse – also auf einem Teil der Piste.
Das Bundesgericht hat bereits mehrmals (etwa 1989, 1992, 1998 und 2012) festgestellt, dass Pistenbetreiber sich in ähnlichen Fällen der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben. Dies, weil es in ihrer Verantwortung gelegen hätte, die Pisten aufgrund der Lawinengefahr zu schliessen.
Zu lange mit Sperrung der Piste gewartet
Ein Pisten- und Rettungschef war beispielsweise 2011 vom Kantonsgericht Wallis wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Strafe von 120 Sunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Er zog diese Strafe weiter und blitzte damit 2012 beim Bundesgericht ab. Er hatte gemäss Urteil zu lange mit der Sperrung einer Piste zugewartet.
Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) auf ihrer Webseite schreibt, ist die Voraussetzung einer Verurteilung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht.
Auf Anfrage von 20 Minuten äusserte sich die Bergbahnen Hohsaas AG mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter zum Unfall.
Wegen Lawinengefahr gab es in Saas-Grund VS eine kontrollierte Sprengung.
20 Minuten / News-ScoutUntersuchung der Staatsanwaltschaft läuft
Die zuständige Staatsanwaltschaft Region Oberwallis bestätigte, dass sie eine Untersuchung zum Vorfall durchführt. Aufgrund des Amtsgeheimnisses und des laufenden Verfahrens erteilt sie aber keine weiteren Auskünfte.
Sollte sich herausstellen, dass die Lawine von Menschen ausgelöst worden war, könnte auch auf diese ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und auch wegen Störung des öffentlichen Verkehrs zukommen, wie die BFU weiter schreibt.
Auch von versicherungstechnischer Seite könnten Konsequenzen drohen. Zum konkreten Fall könne man sich zwar nicht äussern, sagt Suva-Mediensprecher Adrian Vonlanthen auf Anfrage von 20 Minuten: «Ganz grundsätzlich kann die Suva jedoch Regress nehmen, wenn der Unfall unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurde. Dies prüfen wir jeweils im Einzelfall.»

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Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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