SBB: Jugendlicher fährt 66 Mal ohne Billett 

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SBBJugendlicher gönnt sich 66 Zugfahrten ohne Billett

Ein 15-jähriger Teenager wurde innert vier Monaten mehrere Dutzend Male ohne gültigen Fahrausweis im Zug erwischt. Die Jugendstaatsanwaltschaft hat ihn dafür gebüsst. 

Der Jugendliche schien im Zug zu leben. In vier Monaten wurde er 66 Mal ohne Fahrausweis erwischt.
Der 15-Jährige hat nun eine Busse von 600 Franken erhalten.
Die jährlichen Einnahmeausfälle durch Schwarzfahrer belaufen sich auf einen Millionenbetrag im hohen zweistelligen Bereich. 
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Der Jugendliche schien im Zug zu leben. In vier Monaten wurde er 66 Mal ohne Fahrausweis erwischt.

20min/Celia Nogler

Darum gehts 

  • Ein 15-jähriger Rumäne wurde 66 Mal beim Fahren ohne Fahrausweis erwischt. 

  • Die Busse, die er bezahlen muss, beträgt 600 Franken. 

  • Zusätzlich werden möglicherweise Kosten von mehreren Tausend Franken der SBB dazukommen.

Ein Jugendlicher wurde zwischen Juni und Oktober dieses Jahres 66 Mal beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt und dafür von der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Der 15-Jährige war mal in der Westschweiz, mal in der Region Bern, mal in der Ostschweiz unterwegs. Teils wurde er sogar mehrmals täglich kontrolliert, wie die «Berner Zeitung» berichtet. 

Häufig war der Jugendliche alleine im Zug unterwegs. Aus dem aktuellen Amtsblatt geht hervor, dass er «einen unbekannten Aufenthaltsort» hat. Die Jugendanwaltschaft hat den strafrechtlichen Teil abgehandelt, während die SBB auf dem Zivilweg versuchen kann, die fälligen Billette und Zuschläge einzufordern – ein Betrag, der sich wohl auf mehrere Tausend Franken beläuft.

Bist du schon mal ohne Fahrausweis Zug gefahren?

Fast eine Million Personen ohne Fahrausweis

Jährlich werden rund 800’000 Personen ohne Fahrausweis registriert, wie die Alliance Swiss Pass gegenüber der «Berner Zeitung» verlauten lässt. Die Einnahmeausfälle belaufen sich demnach auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Die ÖV-Branchenorganisation fügt jedoch an, dass die grosse Mehrheit der Personen ohne Fahrausweis die Busse nach Erhalt bezahle und die Fälle somit nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Seit April 2019 werden Personen ohne Fahrausweis im nationalen Schwarzfahrregister eingetragen. Somit können Wiederholungstäter mit einem entsprechenden Zuschlag gebüsst werden. Dieser Zuschlag beträgt beim ersten Fall 90 Franken und beim zweiten 130 Franken. Ab dem dritten Fall werden 160 Franken fällig. Wann das Fahren ohne gültigen Fahrausweis strafrechtliche Konsequenzen hat, entscheiden die Inkassostellen der Transportunternehmen.

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