Tierquälerei-FallKiloweise Kot an der Wolle – Schafe in Zucht sterben eines nach dem anderen
Ein Freiburger Landwirt hielt seine Schafsherde unter kläglichen Bedingungen. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
Bei der Kontrolle eines Freiburger Bauern durch das Veterinäramt wurden mehrere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt.
Die Schafe des Bauern waren voller Kot und sehr krank. Eines musste noch während der Kontrolle eingeschläfert werden.
Nun wurde der Bauer per Strafbefehl verurteilt. Er muss 3000 Franken Busse bezahlen.
Mitarbeitende des Freiburgerer Veterinäramts statteten einem Bauer im vergangenen Dezember einen Besuch ab. Dieser besass Schafe – hielt diese jedoch nicht so, wie die Tiere gehalten werden sollten. Sein Nachbar kontaktierte die Behörden, nachdem er festgestellt hatte, dass immer weniger Schafe im Gehege standen. Ausserdem wusste er, dass der Bauer in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz und gegen das Tierseuchengesetz verurteilt worden war.
Beim Besuch des Tierhalters stellten die Mitarbeitenden des Veterinäramts fest, dass die Schafe in der Tat alles andere als vorschriftsgemäss gehalten wurden. Demnach litten zehn Schafe, die noch am Leben waren, an starkem Durchfall. Der Halter hatte sie nicht von den Exkrementen befreit, sodass kiloweise Kot an ihrer Wolle klebte. Mehrere Tiere waren stark abgemagert und in sehr schlechtem Zustand. Eines war so geschwächt, dass es bereits im Sterben lag. Sofort riefen die Behörden einen Tierarzt, der das kranke Tier jedoch nur noch von seinen Schmerzen befreien konnte, indem er es einschläferte.
Im gleichen Jahr starben bereits mindestens vier Schafe
Laut Angaben des Bauers befanden sich die Schafe bereits seit Monaten in ihrem Gehege. Dort erhielten sie jedoch nicht genügend Futter. Ausserdem gab es keine Tränke, aus denen sie hätten Wasser trinken können. So wurden die Schafe seit mehreren Wochen nicht angemessen versorgt. Der Nachbar, der sich zur Kontrolle durch das Veterinäramt dazugesellte, gab an, dass im Jahr 2022 bereits mindestens vier Schafe im Gehege verstorben waren.
Nach dem Gutachten wurde der Fall von einem Staatsanwalt behandelt. Dieser kam zum Schluss, das Risiko, dass der Bauer die gleichen Taten erneut begehen würde, sei zu gross, um ihn erneut nur auf Bewährung zu bestrafen.
Deshalb wurde der 55-Jährige nun des Verstosses gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz für schuldig befunden. Er wurde zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Zudem muss er noch 295 Franken Bearbeitungsgebühren bezahlen. Seine Schafe darf der Bauer jedoch behalten.
Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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