Basel«Schandfleck», «verwahrloste Ruine» – Kanton zieht die Reissleine
Seit Jahren gammelt das denkmalgeschützte «La Torre» in Basel vor sich hin. Nun hat der Kanton genug und droht, die Ruine selber zu sanieren und den Besitzer dafür zur Kasse zu bitten.
Darum gehts
Seit Jahren zerfällt die Villa, die einst das Restaurant «La Torre» beherbergte, im Bruderholzquartier in Basel. Der Besitzer will das Haus aus dem Jahr 1926 abreissen und auf dem Land neu bauen. Doch 2020 wurde es unter Schutz gestellt, nachdem der Quartierverein sich gegen die Baupläne gewehrt hatte. Seither lässt der Besitzer das Haus zerfallen, wohl aus Protest, wohl in der Hoffnung, dass es von alleine zusammenfällt.
Der Kanton hat nun die Reissleine gezogen und hat dem Besitzer ein letztes Ultimatum gestellt. Wie das Baudepartement am Donnerstag mitteilte, hat der Mann 30 Tage Zeit, um dringend benötigte Rettungsarbeiten an der Villa vorzunehmen. Tut er das nicht, wird der Kanton es selber tun, und ihm dafür die Rechnung schicken.
Das muss alles gemacht werden
Die Liste der Reparaturen, die das Baudepartement plant, offenbart den miserablen Zustand der historischen Villa. Die eingeschlagenen Fensterscheiben müssen ersetzt, Sprayereien entfernt, der Fassadenputz und ein Geländer repariert, ein Loch im Dach geflickt und die Umgebung aufgeräumt werden.
Die Kosten belaufen sich gemäss Offerten auf 50’000 Franken. Es handelt sich dabei um notwendige Sanierungen, um zu verhindern, dass das geschützte Gebäude weiteren Schaden nimmt, wie Sarah Mesmer vom Baudepartement zu 20 Minuten sagt.
Klare Worte vom Quartierverein
Der Neutrale Quartierverein Bruderholz ist entsetzt über den Zustand des Gebäudes. In einem offenen Brief an die Regierung forderte er Mitte Juni umgehende Massnahmen vom Regierungsrat. In dem Schreiben finden sich Worte wie «Schandfleck» und «verwahrloste Bauruine».
Mit dem Streit um die Zukunft des «La Torre» geht ein Kampf vor den Gerichten einher. Derzeit ringt der Eigentümer vor dem Bundesgericht um sein Bauvorhaben. Das Urteil ist noch nicht da, aber die höchste Instanz hat schon festgehalten, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt. Die Beteiligten müssen also nicht darauf warten.
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