Lieber Phil GeldSchlüssel verloren – muss ich neues Schloss zahlen?
Carol (28) hat ihren Wohnungsschlüssel verloren. Nun möchte der Vermieter das Türschloss auf ihre Kosten auswechseln. Muss sie für die Kosten aufkommen?

Lieber Phil Geld
Ich bin übers Wochenende in die Berge gefahren. Als ich Sonntagabend zu Hause ankam, musste ich leider feststellen, dass ich den Wohnungsschlüssel zu meiner Mietwohnung verloren hatte. Nun möchte der Vermieter das Türschloss auf meine Kosten auswechseln. Muss ich das wirklich selber bezahlen?
Liebe Carol
Der Mieter hat bei der Wohnungsabgabe dem Vermieter sämtliche Schlüssel herauszugeben, die er zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten hat. Kann er das nicht, weil ihm ein Schlüssel abhanden gekommen ist, hat er den verlorenen Schlüssel auf seine Kosten zu ersetzen.
Ob der Mieter auch für die Kosten eines neuen Türschlosses oder gar einer neuen Schliessanlage im Haus aufzukommen hat, hängt von den konkreten Umständen des Verlustes ab. Grundsätzlich aber hat der Mieter nur dann für die Kosten aufzukommen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der verlorene Schlüssel unrechtmässig durch einen Dritten verwendet werden könnte. Das ist der Fall, wenn der verlorene Schlüssel eindeutig der Wohnung zugeordnet werden kann, weil der Schlüssel beispielsweise gleich vor der Haustür verloren ging oder mit einem Hinweis auf den Inhaber versehen war.
Aber Achtung: Selbst in einem solchen Fall hat der Mieter nicht unbedingt für die gesamten Kosten aufzukommen. Die Kosten für das Ersetzen eines Türschlosses bemessen sich nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Die Altersentwertung eines Schlosses wird somit berücksichtigt.
Bei Wohnungstürschlössern geht man von einer Lebensdauer von 30 Jahren aus. Muss ein 15-jähriges Türschloss ersetzt werden, muss also der Mieter maximal lediglich die Hälfte der Kosten übernehmen.
Wem ein Wohnungsschlüssel abhandengekommen ist, sollte man aus zweierlei Gründen umgehend die Privathaftpflichtversicherung über den Verlust informieren. Erstens kommt die Versicherung in der Regel für die Kosten des abhandengekommenen Schlüssels auf. Zweitens gewährt die Privathaftpflicht auch passiven Rechtsschutz. Das heisst: Die Versicherung prüft zugleich, ob die Forderungen des Geschädigten, sprich des Vermieters, gerechtfertigt sind oder nicht. Ungerechtfertigte Ansprüche des Vermieters werden von der Versicherung abgewehrt.
Besteht tatsächlich begründeter Verdacht, dass dein verlorener Schlüssel unrechtmässig verwendet werden könnte, weil der Schlüssel deiner Wohnung zugeordnet werden kann, wäre die Forderung deines Vermieters durchaus gerechtfertigt.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch (20M/20 Minuten)
Ihre Frage an Phil Geld
Nutzen auch Sie unseren Ratgeberservice rund ums Geld und Rechtliches: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen und Recht. Beispielsweise: «Darf die Firma meinen Computer ausspionieren?» oder «Kann ich mir schon legal ein Tattoo stechen lassen?» Setzen Sie uns ebenso über Missstände ins Bild und teilen Sie uns mit, was Sie besonders ärgert. Sie können Ihre Frage senden an phil.geld@20minuten.ch oder
dieses Formular verwenden (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf Ihre Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik. Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Frage beantwortet werden kann.