Kantonsschule UsterSchüler ohne Maske müssen «gut sichtbare» Namenstäfelchen tragen
An der Kantonsschule Uster erhalten von der Maskenpflicht befreite Personen ein Namenstäfelchen, das sie gut sichtbar tragen müssen. Ein Schüler findet das nicht in Ordnung.
Darum gehts
Usterner Kantischüler- und -schülerinnen, die am repetitiven Massentesten teilnehmen oder im Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats sind, müssen in der Schule keine Maske mehr tragen.
Dafür erhalten sie ein Namenstäfelchen, das sie gut sichtbar tragen müssen.
Nicht alle Schülerinnen und Schüler finden diese Massnahme gut.
Laut Rektor Patrick Ehrismann hat man damit eine Form gefunden, die Kontrolle der Maskenpflicht äusserst praktikabel zu lösen.
An der Kantonsschule Uster (KUS) können sich Schülerinnen und Schüler von der Maskenpflicht befreien. Wie es in einer Mitteilung des Rektors an die Schülerinnen und Schüler heisst, erhält jede von der Maskenpflicht befreite Person ein Namenstäfelchen mit einem KUS-Hologramm. Dieses müsse jederzeit gut sichtbar getragen werden. KUS-Hologramme erhalten Personen, die sich testen lassen oder Personen, deren aktuelles Zertifikat registriert wurde. Dafür werde am Montag an der KUS eine Zertifikationsregistrationsstelle mit Hologramm-Ausgabe eingerichtet.
Ein Schüler hat wenig Verständnis dafür. «Da ich geimpft bin, freue ich mich grundsätzlich, in der Schule keine Maske mehr tragen zu müssen. Dass man die Schülerinnen und Schüler aber so sichtbar kennzeichnen muss, finde ich nicht in Ordnung.» Auch einige Kolleginnen und Kollegen seien dagegen. «Solche Massnahmen spalten die Schülerinnen und Schüler bei der Impffrage nur noch mehr», sagt der Schüler.
KUS-Hologramm wird wöchentlich erneuert und ist für alle gleich
Rektor Patrick Ehrismann bestätigt den Einsatz der Namenstäfelchen auf Anfrage. «Tatsächlich haben wir eine Form gefunden, die es uns erlaubt, die Kontrolle der Maskentragpflicht äusserst praktikabel zu lösen, die Kontrolle nicht in den Unterricht zu verschieben und den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich auch in den Gängen, Arbeits- und Aufenthaltsräumen endlich ohne Masken zu bewegen», sagt Ehrismann.
Wer die kantonalen Vorgaben, wie Teilnahme am repetitiven Massentesten oder Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats erfüllt, erhalte ein persönliches Namenstäfelchen mit fälschungssicherem Hologramm, das gut sichtbar im Innern des Schulareals getragen werden muss, falls keine Maske aufgesetzt ist. «Eine einfache Lösung, die auch seitens der Schüler- und Schülerinnen-Organisation unterstützt wird», so der Rektor. Das KUS-Hologramm werde wöchentlich erneuert (farbcodiert) und sei für alle gleich.
Auch an der Berufsfachschule Uster können Personen mit Covid-Zertifikat von der Maskentragpflicht befreit werden. «Die Fachlehrpersonen erhalten eine Liste mit den Namen ihrer Lernenden, welche von der Maskentragpflicht im Unterricht befreit sind», erklärt Rektor Otto Schlosser. Im Gebäudeinnern gelte aber weiterhin Maskenpflicht. Schlosser betont: «Auf Kennzeichnungen von Personen verzichten wir bewusst.»
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