Bilanz des SecoSchweiz exportierte 2022 schon für 516,6 Millionen Franken Kriegsmaterial
Die Schweiz hat im laufenden Jahr bereits für über eine halbe Milliarde Kriegsmaterial exportiert. Dies entspricht einer Steigerung von gut 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Darum gehts
Die Kriegsmaterialausfuhren verzeichneten im Vergleich zur Vorjahresperiode eine Zunahme um 159,8 Millionen Franken auf 516,6 Millionen Franken. Damals wurde Kriegsmaterial für 356,8 Millionen Franken exportiert. Diese Steigerung um rund 45 Prozent ist auf grössere Einzelgeschäfte zurückzuführen. Erfahrungsgemäss würden die Ausfuhren von Kriegsmaterial grossen Schwankungen unterliegen, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in einem Communiqué mit.
Die fünf Hauptabnehmerländer waren demnach Katar mit Lieferungen im Wert von 117,5 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 101,7 Millionen Franken, Saudiarabien mit 54,4 Millionen Franken, Deutschland mit 47,7 Millionen Franken und Botswana mit 33,1 Millionen Franken.
Bei den Exporten nach Katar handelt es sich hauptsächlich um Flugabwehrsysteme, welche zum Schutz der Stadien im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft im Winter 2022 beschafft wurden. Die Exporte nach Dänemark und Botswana betreffen in erster Linie gepanzerte Radfahrzeuge des Typs Piranha, nach Deutschland wurden vor allem Munition, Teile für gepanzerte Fahrzeuge, Ersatzteile für Flugabwehrsysteme sowie Hand- und Faustfeuerwaffen ausgeführt.
Seit 2016 werden nach Saudiarabien keine Exporte von Kriegsmaterial mehr bewilligt, bei welchen eine Eignung sowie ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt bestehen. Die Ausfuhren nach Saudiarabien umfassen laut Seco seither ausschliesslich Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme.
Keine Ausfuhren in die Ukraine
Grundsätzlich können Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz in die Ukraine aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots und des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) nicht bewilligt werden. Dies gilt auch für Ausfuhren über Drittstaaten.
Das KMG sieht vor, dass Schweizer Unternehmen an den internationalen Wertschöpfungsketten der Rüstungsindustrie partizipieren können. Daher hat der Bundesrat am 3. Juni dieses Jahres entschieden, dass Zulieferungen in Form von Einzelteilen und Baugruppen weiterhin ohne zusätzliche Einschränkungen ausgeführt werden dürfen, sofern ihr Anteil am Endprodukt eine gewisse Warenwertschwelle unterschreitet. Allerdings müssen die Bewilligungskriterien in Art. 22a des KMG eingehalten werden. Damit sind direkte Ausfuhren in die Ukraine oder nach Russland ausgeschlossen.