Baume-Schneider gewährt esAsyl und Familiennachzug für alle Afghaninnen – FDP tobt
Das SEM hat die Aufnahmepraxis für Afghaninnen still und heimlich geändert, wie die FDP mitteilt. Dies sei für die Partei inakzeptabel.
«Seit Monaten ist die Schweiz mit stark steigenden Migrationszahlen konfrontiert», schreibt die FDP in einer Medienmitteilung. «Dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun seine Praxis geändert hat und Afghaninnen grundsätzlich Asyl sowie eine B-Bewilligung gewährt, ist höchst irritierend», heisst es weiter in der Mitteilung.
Gesetzgebung muss vollzogen werden
Insbesondere, weil die weitreichende Praxisänderung still und heimlich und ohne Einbezug der zuständigen Parlamentskommissionen geschah, argumentiert die FDP. «Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban verschlechtert. Wer an Leib und Leben bedroht ist, soll Schutz erhalten.»
Nichtsdestotrotz müsse die Gesetzgebung konsequent vollzogen werden, damit das Asylsystem nicht an Akzeptanz einbüsse. «Mit der neuen Praxis riskiert das SEM einen Pull-Effekt und die Schweiz würde zum bevorzugten Zielland in Europa», teilt die FDP mit.
«Übliche Informationspolitik»: SEM bestätigt heimliche Anpassung
SEM-Sprecher Samuel Wyss bestätigt die Praxis-Änderung auf Anfrage. «Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban in vielen Lebensbereichen kontinuierlich verschlechtert», erklärt er. Ihre Grundrechte seien massiv eingeschränkt.
Vor diesem Hintergrund könnten weibliche Asylsuchende aus Afghanistan «sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung als auch einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden», so Wyss. Insofern sei ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Das SEM prüfe aber weiterhin jeden Einzelfall.
Das SEM kommuniziere solche Praxisanpassungen in der Regel nicht öffentlich in Form von Medienmitteilungen, begründet der Sprecher die Nicht-Kommunikation. Es informiere lediglich die betroffenen Partner, wie etwa das Bundesverwaltungsgericht und den Leistungserbringer Rechtsschutz. Insofern sei die Behörde hier der «üblichen Informationspolitik» gefolgt.
Wyss ergänzt, dass über 90 Prozent der allein einreisenden Menschen aus Afghanistan männlich seien. Das Recht auf Familiennachzug gehöre nur Angehörigen der Kernfamilie, also Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Personen, die mit den Taliban sympathisierten oder eine Gefährdung für die Sicherheit der Schweiz darstellten, würden keine Aufenthaltsregelung erhalten.
FDP will Sekundärmigration eindämmen
Wenn nur noch das Geschlecht und die Herkunft für einen positiven Asylbescheid relevant seien, werde auch Afghaninnen aus sicheren Drittstaaten (bspw. Türkei oder EU-Staaten) grundsätzlich Asyl gewährt, argumentiert die FDP weiter. «Genau diese sogenannte Sekundärmigration versucht die FDP seit Monaten einzudämmen», heisst es in der Mitteilung.
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