Bundesrats-BeschlussSchweiz soll bis 2050 klimaneutral sein
2030 soll der Treibhausgasausstoss im Vergleich zu 1990 halbiert sein, bis 2050 soll es dann gar keine Treibhausgasemissionen mehr geben. Das will der Bundesrat.
Das Klima
Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates hat der Bundesrat laut einer Mitteilung in seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden, dieses Ziel zu verschärfen.
Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Schweiz besonders stark betroffen
Im vergangenen Jahr hat der Weltklimarat aufgezeigt, dass bereits ab einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad mit gravierenden Veränderungen der Ökosysteme gerechnet werden muss. Die Schweiz ist ausserdem vom Klimawandel besonders stark betroffen, da die Temperaturen hierzulande doppelt so stark steigen wie im weltweiten Durchschnitt. Daher ist es laut dem Bundesrat wichtig, bis 2050 nicht mehr Treibhausgase auszustossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Alle Länder, die das Übereinkommen von Paris unterzeichnet haben, sind aufgefordert, langfristige Klimastrategien bis Ende 2020 beim UNO-Klimasekretariat einzureichen.
Der Bundesrat ist sich sicher, dass die CO2-Emissionen in der Schweiz in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie mit heute bekannten Technologien und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 um bis zu 95 Prozent gesenkt werden können.
Die Medien
Die Medien waren ebenfalls ein Thema der heutigen Bundesrats-Sitzung. Sie spielen eine wichtige demokratie- und staatspolitische Rolle, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Einnahmen der Zeitungen gingen aber stetig zurück. Gleichzeitig müssten die Medienhäuser in die Digitalisierung investieren. Der Bundesrat erachte daher effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung der Medien als sinnvoll und notwendig.
Er schlägt vor, über das Radio- und Fernsehgesetz auch Online-Medien zu unterstützen. Deren Bedeutung wachse, hält er fest. Allerdings sei die Bereitschaft, für digitale Medienangebote zu bezahlen, weiterhin gering.
Nur bei Bezahlangeboten
Dies soll sich ändern. Unterstützen will der Bundesrat deshalb nur Anbieter, die digitale Medieninhalte verkaufen und so eine längerfristige Finanzierbarkeit anvisieren. Der Bundesrat geht längerfristig von einem Finanzbedarf von 50 Millionen Franken pro Jahr aus.
Voraussetzung für eine Unterstützung sind unter anderem ein bestimmter Anteil an redaktionellen Inhalten, ein kontinuierliches Angebot und die Einhaltung journalistischer Standards. Die Online-Förderung soll vorerst zeitlich befristet werden. Bevor die Förderung ausläuft, soll sie auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Mehr indirekte Presseförderung
Weiter sollen mehr Zeitungen über die indirekte Presseförderung unterstützt werden. Die Presse erhält schon heute Ermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen. Der Bundesrat schlägt vor, den Kreis der anspruchsberechtigten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen zu erweitern.
Konkret will er die bestehende Auflagenobergrenze von 40'000 Exemplaren aufheben. Zudem sollen auch Titel von einer Ermässigung bei der Zustellung profitieren, die einem Kopfblattverbund angehören. Von diesen Massnahmen profitieren zusätzlich rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schreibt. (doz/sda)