SchweizBald müssen auch Besitzer von E-Autos Automobilsteuer zahlen
Seit die Automobilsteuer im Jahr 1997 eingeführt wurde, waren E-Autos von dieser befreit. Doch das gilt nur noch bis Anfang 2024. Dann tritt die überarbeitete Verordnung in Kraft.
Darum gehts
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Automobilsteuerverordnung.
Auch Fahrer und Fahrerinnen von E-Autos müssen zukünftig eine Steuer entrichten.
Für E-Autos galt seit der Steuer-Einführung im Jahr 1997 eine Ausnahme.
Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von vier Prozent auf Autos, die für den Personen- oder Warentransport gebraucht werden. Der Ertrag aus der Automobilsteuer ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und kommt dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugute. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Per 1. Januar 2024 wird diese Ausnahme aufgehoben.
«Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen stark verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45’000 fast versechsfacht», heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Steuerausfall von bis zu 150 Millionen Franken
Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30’400 E-Autos eingeführt. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode einem Plus von etwa 66 Prozent. Der Anteil der E-Autos an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent (Vorjahresperiode: rund 16 Prozent). «Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer», heisst es weiter. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr erwartet der Bund einen Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken.
Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen. Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung per 1. Januar 2024 werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Autos für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
Deutliche Mehrheit wollte Änderung
In der Vernehmlassung zur Änderung der Automobilsteuerverordnung, die vom 5. April bis zum 12. Juli 2023 durchgeführt wurde, hat sich eine klare Mehrheit der Teilnehmenden für die Änderung ausgesprochen. Rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden hat eine spätere Inkraftsetzung gewünscht.
«Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung als Förderinstrument angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise nicht mehr notwendig ist», schreibt der Bund.
Die künftige Besteuerung von Elektroautos wirke sich positiv auf den gesamten Bundeshaushalt aus: Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder ansteigen, können die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch wird der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.