Kein Rechenfehler bei AHV-Finanzperspektive – weshalb falsche Zahlen?

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Bericht entlastet BSVKein Rechenfehler bei AHV-Finanzperspektive – weshalb falsche Zahlen?

Im August hat Elisabeth Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. Diese zeigt nun: Es liegt kein Rechenfehler vor.

Bei der Berechnung der AHV-Finanzperspektiven kam es zu Fehlkalkulationen.

Bei der Berechnung der AHV-Finanzperspektiven kam es zu Fehlkalkulationen.

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Darum gehts

  • Im August kam heraus, dass die Berechnungen des Bundes für die finanzielle Zukunft der AHV Fehler aufwies.

  • Bis 2033 fallen die Kosten vier Milliarden tiefer aus als prognostiziert.

  • Nun sollte eine Untersuchung herausfinden, wie es zur Fehlprognose kam.

  • Das Ergebnis ist nun da: Gemäss dem Bericht ist die Implementierung von Funktionen ins Rechnungsmodell schuld.

Anfang August 2024 hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Elisabeth Baume-Schneider, eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. Der Bericht der beauftragten Anwaltskanzlei liegt dem EDI nun vor. Das Departement hat den Bundesrat am Freitag darüber informiert und nimmt jetzt eine eingehende Prüfung des Inhalts und der nächsten Schritte vor.

Implementierung von Funktionen löste Fehler aus

Die Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen, heisst es in einer Mitteilung des Bundes. Demnach hätten zwei Funktionen die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.

Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.

Nächste Schritte

Das EDI hat den Bericht zur Kenntnis genommen und nimmt nun eine eingehende Analyse der Ergebnisse vor. In diesem Zusammenhang würden auch Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingung und Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse geprüft, insbesondere betreffend Qualitätskontrolle, Prozessabläufe und Wissenstransfer, heisst es. Bevor der Bericht veröffentlicht werden kann, müssen die im Dokument erwähnten Personen ihr rechtliches Gehör wahrnehmen können. Die Publikation des Berichts erfolgt voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.

Bei Kontrollarbeiten hatte das BSV im Mai 2024 zwei mathematische Formeln im Berechnungsprogramm der AHV-Finanzperspektiven entdeckt, die langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben der AHV führten. In der Folge wurden zwei alternative Berechnungsmodelle entwickelt und die Öffentlichkeit am 6. August über die Korrektur der AHV-Finanzperspektiven informiert. Am 16. September 2024 wurden auf Basis neuer Berechnungsmodelle aktualisierte AHV-Finanzperspektiven publiziert.

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