MenschenrechteSchweiz vom EGMR verurteilt – weil sie Bosnier ausschaffte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist der Ansicht, dass die Schweiz die Gründe gegen eine Abschiebung eines Mannes nicht genügend berücksichtigt hat.
Darum gehts
In 2021 wurde ein bosnischer Mann in Zürich wegen des Transports von Drogen verurteilt. Er wurde daraufhin aus der Schweiz ausgeschafft.
Seine Frau mit zwei Töchtern blieb in der Schweiz zurück. Dann klagte die Familie gegen die Ausschaffung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab den Klägern nun recht, und entschied, dass die Schweiz in diesem Fall gegen die Menschenrechte verstiess.
Die Schweiz wurde am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Ausweisung eines Bosniers im Jahr 2021 verurteilt. Er wurde zuvor wegen des Transports von Drogen schuldig gesprochen.
In einem Urteil entschieden die Strassburger Richter mit fünf zu zwei Stimmen, Bern habe gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
Ausweisung trotz schwacher Strafe
Der Bosnier wurde 2021 in Zürich wegen des Transportes von 194 Gramm Kokain zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Gründe für die relativ milde Strafe seien gewesen, dass er nicht vorbestraft war, sich kooperativ zeigte und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung gering ausfiel. Trotzdem wurde er aber auch aus der Schweiz verwiesen.
Die Gründe dafür sah das Gericht und die weiteren Gerichte, vor die er das Urteil zog, auch darin, dass er in Bosnien Herzegowina nicht gefährdet wäre. Allerdings hatte der Mann eine Familie – eine Frau und zwei Töchter – die mit einem Schweizer Pass in der Schweiz blieben.
EGMR: Schweiz ignorierte Auswirkungen auf Familie
Somit hätten die Schweizer Gerichte unter anderem die nachteiligen Auswirkungen der Ausweisung auf seine Familie gar nicht in Betracht gezogen, so der EGMR. Zudem hätte der Mann kurz nach seiner Verurteilung eine Anstellung gefunden, die er bis zum Zeitpunkt seiner Ausschaffung behalten konnte. Dies würde laut den Richtern des EGMR darauf hindeuten, dass es keinen Wiederholungsfall geben und der Bosnier keine Gefahr für die Schweizer Öffentlichkeit darstellen würde.
Das Gericht entschied mit fünf zu zwei Stimmen, dass die Schweiz dem Kläger 10'000 Euro für den immateriellen Schaden und 15'000 Euro für die Kosten und Auslagen zu zahlen hat.
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