Schweizer Konzern fragt Bewerber, ob sie schwarz sind

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JobsucheSchweizer Konzern fragt Bewerber, ob sie schwarz sind

Wer bei Alcon arbeiten will, wird teils nach seiner Herkunft gefragt – dafür erntet das Unternehmen Kritik.

Bewerber bei Alcon erhalten eine überraschende Frage gestellt.
Sie sollen angeben, welche Hautfarbe sie haben.
Wie ein Sprecher von Alcon auf Anfrage mitteilt, sei man nicht das einzige Unternehmen, das sich nach der Hautfarbe von Bewerbern erkundige. So seien in den USA alle Firmen mit über 100 Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet, solche Fragen zu stellen. Ausserdem sei diese Frage optional, Bewerber müssten sie also nicht zwingend beantworten.
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Bewerber bei Alcon erhalten eine überraschende Frage gestellt.

KEYSTONE

Darum gehts

  • Bei der Bewerbung für einen Job bei Alcon werden Bewerber nach ihrer Herkunft gefragt.
  • Der Arbeitsort befindet sich in den USA, wo solche Fragen lange üblich waren.
  • Ein Experte kritisiert, dass ausgerechnet eine Schweizer Firma nach der Herkunft fragt.
  • In der Schweiz dürfte man wohl nicht nach der Hautfarbe fragen.

Leser R.* ist derzeit auf Jobsuche und wollte sich kürzlich bei der global tätigen Schweizer Firma Alcon in der Finanzabteilung bewerben. Dazu füllte er ein Online-Formular aus. Er wurde stutzig, als er darin nach seiner Herkunft gefragt wurde:

«Describe your race»: Bewerber sollen ihre Herkunft angeben.

«Describe your race»: Bewerber sollen ihre Herkunft angeben.

Leser-Reporter

Es wurde etwa gefragt, ob er hispanisch sei und welche Hautfarbe er habe. Warum Alcon diese Fragen überhaupt stellt, kann R. nicht nachvollziehen. Doch er nimmt es mit Humor: «Ich bin Jude und bin weder schwarz noch weiss – leider gab es Mokka nicht als Option», sagt er zu 20 Minuten.

Alcon

7 Milliarden Dollar Umsatz

Alcon ist ein Schweizer Augenmittel-Hersteller mit Sitz in Genf – das operative Zentrum befindet sich allerdings in Fort Worth, Texas. Das Unternehmen stellt etwa medizinisches Material für Augenoperationen her und verkauft Produkte wie Kontaktlinsen. Alcon war lange eine Division von Novartis und wurde 2019 als eigenes Unternehmen an die Schweizer Börse gebracht und in den Leitindex SMI aufgenommen – die Firma verdrängte die Aktie von Julius Bär aus dem Index. Im vergangenen Geschäftsjahr erzielte Alcon 7 Milliarden Dollar Umsatz.

Zwar hat sich Leser R. in der Schweiz beworben. Doch der Job selber befindet sich in den USA. Wie ein Alcon-Sprecher auf Anfrage mitteilt, werde die Frage nach der Hautfarbe nur bei solchen Postionen gestellt.

Denn in den USA seien alle Firmen mit über 100 Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet, solche Fragen zu stellen. Alcon sei daher nicht das einzige Unternehmen, das sich nach der Hautfarbe der Bewerber erkundige, so der Sprecher. Ausserdem sei diese Frage optional, Bewerber müssten sie also nicht zwingend beantworten.

Daten sollen Verteilung aufzeigen

Die Daten aus dem Fragebogen leiten die Firmen schliesslich an die US-Kommission für Chancengleichheit (EEOC) weiter. Dort werden sie nach Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht und Berufsgruppe kategorisiert, wie die EEOC auf ihrer Website schreibt.

Die Daten dürfen nicht veröffentlicht werden und sollen der Kommission aufzeigen, wie Frauen und Minderheiten bei privaten Unternehmen und staatlichen Auftraggebern sowie in Branchen und Regionen vertreten sind.

Im Inserat von Alcon heisst es zudem, man setze sich für Diversität ein und diskriminiere Menschen nicht aufgrund von Faktoren wie Hautfarbe oder Herkunft.

«Diese Frage geht nicht»

Personalexperte Matthias Mölleney wundert es, dass heutzutage immer noch solche Fragen gestellt werden – auch wenn das in den USA seit langem üblich ist. «Spätestens jetzt sollte man auch in den USA begriffen haben, dass das nicht geht.»

Die Frage könne schnell als diskriminierend empfunden werden. Denn früher sei sie ein klares Signal gewesen, dass man Menschen gewisser Herkunft nicht einstellen will. Immerhin: Unter den möglichen Antworten gibt Alcon den Bewerbern auch die Möglichkeit, keine Angabe zu machen.

«Wenn Alcon mit der Frage nach der Herkunft signalisieren möchte, dass alle willkommen sind, hätte man das besser formulieren müssen», so Mölleney. Wenn eine Firma in der Schweiz beispielsweise benachteiligten Gruppen einen Vorteil verschaffen möchte, werde das teils auch ausdrücklich geschrieben. Bei von Männern dominierten Berufen gibt es etwa Stellenausschreibungen, bei denen es heisst, dass bei gleicher Qualifikation weibliche Bewerber bevorzugt werden.

Dass die Firma mit Sitz in Genf ihre Bewerber in den USA nach der Herkunft fragt, findet der Experte besonders problematisch: «Denn in der Schweiz wäre so was unvorstellbar.» Mölleney gibt aber zu bedenken, dass man auch bei Schweizer Bewerbungen in der Regel sofort sieht, ob jemand Ausländer ist – denn beim Lebenslauf wird der Bürgerort angegeben. Arbeitgeber kommen also meist an diese Informationen, ohne explizit danach zu fragen.

Kein Verbot in der Schweiz

Grundsätzlich wäre es in der Schweiz zwar nicht explizit verboten, Bewerber nach ihrer Herkunft oder Hautfarbe zu fragen, sagt Anwalt Nicolas Facincani, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist: «Aber der Arbeitgeber darf nur Daten sammeln, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.» Er kenne jedoch keine Jobs, die von der Hautfarbe abhängen.

Und was, wenn man einen Job wegen seiner Herkunft nicht bekommt? Dann wäre das eine Persönlichkeitsverletzung, sagt Facincani. «Dass man explizit deswegen abgewiesen wurde, ist aber nur in Extremfällen nachweisbar», gibt er zu bedenken. Ein Verdacht reiche nicht aus, dass man Anspruch auf Schadenersatz erhält – und einen Anstellungsanspruch gibt es nicht.

*Name der Redaktion bekannt.

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