Schweizer Musikrechte-Verwalter Suisa verklagt Twitter

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Urheberrecht verletztSchweizer Musikrechte-Verwalter Suisa verklagt Twitter

Die Schweizer Urheberrechts-Gesellschaft Suisa verklagt über ihre Tochter Suisa Digital Elon Musks Plattform X. Der Grund sind darauf gepostete Musikstücke, die ohne Lizenz verwendet würden.

Die Suisa zieht gegen Twitter International vor Gericht. Im Bild: der Hauptsitz in Zürich-Wollishofen.
Die Suisa vertritt die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Schweiz und Liechtenstein.
Die Klage wendet sich an Twitter International, Betreiberin von X.
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Die Suisa zieht gegen Twitter International vor Gericht. Im Bild: der Hauptsitz in Zürich-Wollishofen.

Suisa Blog

Darum gehts

  • Die Suisa vertritt die Urheberrechte von Musikerinnen und Musikern sowie Verlegern in der Schweiz und Liechtenstein.

  • Nun hat ihre Tochter Suisa Digital Klage gegen Twitter International eingereicht.

  • Der Grund: Auf der Plattform X wird immer wieder urheberrechtsgeschützte Musik verwendet, ohne dass Abgaben fliessen.

Es mutet an wie David gegen Goliath: Das Unternehmen Suisa Digital, eine Tochtergesellschaft des Musikverwerters Suisa, hat Klage gegen Twitter International eingereicht, die Betreiberin der Plattform X. Dies gab das Unternehmen am Mittwoch auf seiner Website bekannt.

«Auf dem Microblogging-Dienst X von Twitter International werden nachweislich Videos veröffentlicht, die mit Musik von Suisa-Mitgliedern untermalt sind», heisst es da. «Für diese Nutzung muss Twitter International entweder bei den Rechteinhaberinnen und -inhabern wie den Verwertungsgesellschaften eine Lizenz erwerben oder diese Posts entfernen.» Leider habe es keine andere Möglichkeit als die Klage gegeben: «Suisa Digital versuchte über mehrere Monate, mit Twitter International in Kontakt zu kommen. Es gab aber keine Reaktionen von Seiten Twitter International, weshalb als Ultima Ratio ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden musste.»

Eingereicht wurde die Klage vor dem Landgericht München. Denn die Suisa vertritt die Urheberrechte von Musikerinnen und Musikern für Nutzungen in der Schweiz, Liechtenstein und in ganz Europa. Man habe Deutschland als wichtigen Markt zum Klageort erkoren, weil die Wirkung grösser ist als in der Schweiz: «Die Märkte in der Schweiz und Liechtenstein sind zu klein, als dass eine Klage hier eine Aussenwirkung hätte», so die Suisa. Dass Twitter die Plattform X für ein so grosses Land sperre, erscheine «äusserst unwahrscheinlich».

Auch in den USA wurde geklagt

Wie hoch die eingeklagte Summe ist, müsse erst noch errechnet werden. «Eine Forderung unserer Klage ist daher, dass Twitter International die Umsätze und die Streaming-Zahlen von X uneingeschränkt und lückenlos offenlegt» so das Unternehmen. 

Man wisse aus den Medien, dass auch in den USA eine Klage gegen X Corp, die US-Muttergesellschaft von Twitter International, eingereicht wurde, und zwar von der National Music Publishers’ Association (NMPA) – stellvertretend für 17 Musikverlage. Dies sei zwar für die Suisa irrelevant, könnte im Erfolgsfall grosse Signalwirkung haben.

Die Suisa, die die Rechte an musikalischen Werken von Komponisten, Textautorinnen und Textautoren sowie Verlegern von weltweit 18 Urheberrechtsgesellschaften und mehreren Verlagen vertritt, habe diesbezüglich Verträge mit über 80 Online-Dienstleistern abgeschlossen. Dazu gehören auch Giganten wie Youtube, Spotify, Apple Music oder Meta. Die Suisa vertritt über 80'000 Songwriterinnen und Songwriter, Komponisten, Verlegerinnen und rund zehn Millionen Werke.

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(trx)

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