US-Firmen bestehen auf ImpfungSchweizer Starkoch Daniel Humm will nur Geimpfte einstellen
Das New Yorker Edelrestaurant «Eleven Madison Park» sucht einen Sommelier, der die Covid-Impfung bekam. In den USA verlangen immer mehr Firmen einen Impfnachweis von Stellenbewerbern. Und was machen die Schweizer Firmen?
Darum gehts
Das New Yorker Luxusrestaurant «Eleven Madison Park» verlangt von Stellenbewerbern, dass sie geimpft sind.
Auch andere Firmen setzen Impfungen bei Bewerbern voraus.
Das könnte in den USA zum Standard werden.
Der Druck zur Corona-Impfung steigt. In den USA könnte es für Impfverweiger und Impfverweigerinnen bald schwierig werden, eine Stelle zu finden. In Jobausschreibungen verlangen mittlerweile viele Unternehmen eine Impfung, wie die «Welt» berichtet.
So sucht der Schweizer Starkoch Daniel Humm in einer Annonce einen Sommelier für sein Edelrestaurant «Eleven Madison Park» in New York. Wer in dem Drei-Stern-Restaurant arbeiten will, muss unter anderem «aussergewöhnliche Weinkenntnisse» und den «Nachweis einer Corona-Impfung» mitbringen.
US-Firmen bevorzugen geimpfte Angestellte
Auch für weitere ausgeschriebene Stellen wie den Dining Room Manager und den Oberkellner ist der Piks eine Voraussetzung. Eine Sprecherin des Restaurants lehnte gegenüber dem «Wall Street Journal» eine Stellungnahme ab. Die Anfrage von 20 Minuten blieb bisher ebenfalls unbeantwortet. Doch auch andere Firmen verlangen bei der Bewerbung einen Impfnachweis (siehe Box).
100 Dollar und ein Tankgutschein fürs Impfen
Der Schweizer Starkoch Daniel Humm ist nicht der Einzige, der von Stellenbewerbern einen Impfnachweis verlangt. So setzt etwa auch der weltweit grösste Fleischproduzent JBS für mehrere Stellen in den USA voraus, dass zumindest die erste Dosis injiziert wurde. US-Unternehmen dürfen eine Impfung verlangen, solange sie medizinische oder religiöse Ausnahmen zulassen. Allerdings ist es rechtlich heikel, wenn die Vorgesetzten im Vorstellungsgespräch die Gründe für eine Impfverweigerung wissen wollen. Einige Unternehmen versuchen es deshalb mit Anreizen statt mit einer Impfpflicht. Die US-Bahn Amtrak zahlt ihren Lokführern und Kondukteuren zweimal den doppelten Stundenlohn während des Impftermins. Gleich viel gibts bei den 1300 Restaurants von Darden. Die Supermarktkette Kroger zahlt ihrerseits einmalig 100 Dollar und legt einen Tankgutschein dazu.
Eine solche Impfpflicht könnte zum Standard für neue Mitarbeitende werden. «Viele amerikanische Firmen werden auf eine Impfung der Mitarbeiter bestehen, vor allem solche mit Publikumsverkehr», wird der Medizinrechtler Eric Feldman von der University of Pennsylvania zitiert.
Swiss spricht «dringende Impfempfehlung» aus
So weit wollen die Firmen in der Schweiz nicht gehen. So heisst es bei Microsoft Schweiz, dass Impfen für Bewerbende keine Voraussetzung sei und auch nicht darüber nachgedacht werde, das zu ändern. Gleich tönt es bei der Credit Suisse. Auch die Swiss sieht keine Impfpflicht fürs Personal vor, wie ein Sprecher sagt. Allerdings spricht die Airline eine dringende Impfempfehlung für die gesamte Belegschaft aus.
Ein Impfzwang am Arbeitsplatz wäre in der Schweiz auch nicht erlaubt. Sollten Vorgesetzte trotzdem versuchen, diesen durchzusetzen, könnte man sich weigern und bei einer allfälligen Kündigung dagegen vorgehen (siehe Box).
Missbräuchliche Kündigung
Maximal sechs Monatslöhne Entschädigung
Gegen eine missbräuchliche Kündigung kann man sich wehren und eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigungshöhe muss ein Gericht festsetzen. Sie beträgt aber höchstens sechs Monatslöhne, wie Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, zu 20 Minuten sagt. Zudem bleibt es auch bei erfolgreichem Verfahren beim beendeten Arbeitsverhältnis.
Auch die Frage nach der Impfung ist beim Bewerbungsgespräch für gewöhnliche Angestellte nicht zulässig. Erlaubt ist sie nur dann, wenn die Impfung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann, wie Nicolas Facincani, Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht, zu 20 Minuten sagt.
Als Beispiele nennt Facincani das Pflegepersonal oder Piloten, die möglicherweise ohne Impfung gewisse Flughäfen nicht mehr anfliegen können. Das Gleiche könne auch bei Chauffeuren gelten, die Personen ins impfpflichtige Ausland befördern.
Das Notwehrrecht der Lüge
Allerdings werden Vorgesetzte während des Bewerbungsgesprächs nur in ganz seltenen Fällen nach der Impfung fragen, sagt der Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser von der Universität St. Gallen. Selbst beim Spitalpersonal würde nur selten danach gefragt, weil die Mitarbeitenden ohnehin die allgemeinen Schutzmassnahmen einhalten müssten, so dass es nicht auf den Impfstatus ankomme.
Sollte ein Vorgesetzter die Frage unzulässigerweise trotzdem stellen, könne die Bewerbungsperson die Antwort zwar verweigern, dann bestünde aber die Gefahr, dass es eine Absage hagelt. Stattdessen könne auch gelogen werden. Wenn die Arbeitgeberin dann die Wahrheit erfährt, könne sie nichts dagegen unternehmen, weil die Frage nicht zulässig gewesen sei, so Geiser. «Das nennt sich das Notwehrrecht der Lüge.»
Bei der Unia hält man nichts von Fragen zur Impfung beim Bewerbungsgespräch. «Die Impffrage ist, abgesehen von den wenigen Ausnahmen, klar unzulässig und geht den Arbeitgeber nichts an», sagt ein Sprecher zu 20 Minuten. Der Arbeitgeber müsse darauf achten, dass die Angestellten am Arbeitsplatz geschützt sind, das könne er auch mit den bestehenden Schutzmassnahmen ohne Impfung.
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