Rigorose KontrollenSchweizer tappen im Europa-Park in CBD-Falle
Hunderte Schweizer machten sich vergangenes Jahr strafbar, weil sie mit CBD am Einlass des Europa-Parks erwischt wurden. Was in der Schweiz legal ist, gilt in Deutschland als Rauschgift.
Die Zahlen sind beeindruckend: Innerhalb eines Jahres soll sich die Summe der Straftaten in der baden-württembergischen Gemeinde Rust (D) verdreifacht haben. Wie die «Badische Zeitung» berichtet, sind die Delikte von 553 Fällen auf 1528 gestiegen, wovon allein 1387 auf das Konto des Europa-Parks gehen sollen.
Insbesondere sei der Anstieg der Rauschgiftdelikte für die signifikante Steigerung der Straftaten verantwortlich. Erstere dürften auf die Eingangskontrollen durch die Park-Security zurückzuführen sein. Diese seien verstärkt worden, um für die Sicherheit auf dem Gelände zu sorgen, wie es gegenüber den deutschen Medien heisst. Dabei handelt es sich um einen Trend, der nicht nur im Europa-Park festzustellen ist.
353 Schweizer mit «Rauschgift» erwischt
Insgesamt seien im Park 1348 Tatverdächtige festgehalten worden. Darunter auch 353 Schweizer. Bei den Drogen, die dabei sichergestellt wurden, habe es sich jedoch meist um Kleinstmengen gehandelt. Auch seien keine harten Rauschmittel die Regel.
Wie Jochen Brehm, Stellvertretender Leiter der Polizeiwache in Rust, auf Anfrage sagt, geraten Schweizer nicht selten wegen des Besitzes von CBD in die Bredouille: «Die CBD-Produkte sind in Deutschland verboten, auch wenn nur ein kleiner Bruchteil des THC darin vorhanden ist. Das heisst, dass diese Produkte beschlagnahmt werden und dass der Besitz zu einer Anzeige führt. Diese CBD-Problematik gibt es vor allem bei den Schweizer Besuchern.»
Laut Polizei ist rund ein Dutzend Einsätze pro Tag wegen Drogen die Regel.
Kann bis zum Prozess kommen
Über die Höhe der Bussen konnten auf Anfrage keine Angaben gemacht werden. Diese würden während des Verfahrens festgelegt, hiess es. «Die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens fällt dann die Staatsanwaltschaft», wird ein Sprecher in der «bz Basel» zitiert. Je nach Härte des Vergehens könne es eingestellt werden oder zu einem Prozess kommen.