Schweizer Tierschutz warnt vor Anschaffung von Bengalkatzen

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Problematische HaltungSchweizer Tierschutz warnt vor der Anschaffung von Bengalkatzen

In der Schweiz leben laut Schweizer Tierschutz rund 12’500 registrierte Bengalkatzen. Da ihre Haltung schwierig sei, würden viele dieser Katzen in Tierheimen landen.

In der Schweiz leben laut Angaben des Schweizer Tierschutzes rund 12’500 registrierte Bengalkatzen.
Gewähre man ihnen Freilauf, komme es oft zu massiven Konflikten mit Artgenossen; ihr ausgeprägtes Jagdgeschick könne für die einheimische Fauna eine Gefahr darstellen.
Vor allem Tierheime im städtischen oder grenznahen Raum würden eine Zunahme von abgegebenen Hybridkatzen feststellen, in den allermeisten Fällen handle es sich dabei um Bengalkatzen.
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In der Schweiz leben laut Angaben des Schweizer Tierschutzes rund 12’500 registrierte Bengalkatzen.

Annabell Gsödl - stock.adobe.com

Darum gehts

  • Der Handel mit Hybridkatzen boomt in der Schweiz.

  • Am häufigsten kommt hierzulande die Bengalkatze vor.

  • Der Schweizer Tierschutz fordert strengere Auflagen für die Haltung dieser Tiere.

Der Handel mit Hybridkatzen – Kreuzungen aus Haus- und Wildkatzen – soll in der Schweiz florieren. Wie der Schweizer Tierschutz STS mitteilt, liege dies vor allem am exotischen Aussehen der Vierbeiner. Doch ihre Haltung überfordere Katzenhalterinnen und -halter oft sehr schnell.

Im Freilauf komme es häufig zu massiven Konflikten mit anderen Katzen, in der Wohnung liessen sie sich aufgrund ihres grossen Beschäftigungs- und Bewegungsdrangs nicht tiergerecht halten. Der STS rät deshalb von der Haltung von Hybridkatzen ab und fordert strengere Auflagen für Zucht und Haltung.

Die häufigste Hybridrasse in der Schweiz sei die Bengalkatze, die aus der Kreuzung der Hauskatze mit einer asiatischen Wildkatzenart hervorgegangen sei. Allein in den letzten vier Jahren habe sich laut STS ihr Bestand in der Schweiz verdoppelt. Zurzeit würden in der Schweiz rund 12’500 registrierte Bengalkatzen leben. Die grosse Nachfrage widerspiegele sich auch in den Importzahlen, die sich in diesem Zeitraum mehr als vervierfacht habe. 2022 seien knapp 400 Tiere importiert worden. Inzwischen gehöre die Bengalkatze in der Schweiz zu einer der am häufigsten gehaltenen Rassen.

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz ist das Verpaaren einer Hauskatze mit einer Wildkatze verboten. Nachkommen der ersten Verpaarung sowie Hybridkatzen, deren Wildkatzenanteil 50 Prozent oder mehr beträgt, gelten nach Tierschutzrecht als Wildtiere. Ihre Haltung ist bewilligungspflichtig und es gelten die gleichen Haltungsvorschriften wie für reine Wildtiere. Bei ausländischen Zuchten, aus der laut STS inzwischen viele in der Schweiz lebende Bengalkatzen stammen, seien die Haltungsbedingungen und die Zuchtmethoden oft desaströs. Der Käufer erhalte keine verlässlichen Angaben darüber, wie hoch der Wildkatzenanteil seines Tieres sei.

«Hybridkatzen werden aus Tierschutzsicht oft unüberlegt wegen ihres exotischen Aussehens angeschafft. Die Halterinnen und Halter informieren sich vorgängig nicht über die spezifischen Bedürfnisse und unterschätzen massiv, wie zeitaufwendig und anspruchsvoll die Haltung ist. Hybridkatzen in der Wohnung ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen, ist praktisch unmöglich», teilt der Schweizer Tierschutz weiter mit.

Gewähre man ihnen Freilauf, komme es oft zu massiven Konflikten mit Artgenossen; ihr ausgeprägtes Jagdgeschick könne für die einheimische Fauna eine Gefahr darstellen. Um die Forderungen nach strengeren Auflagen für die Haltung von Hybridkatzen umzusetzen, wolle der Schweizer Tierschutz STS entsprechende Anpassungen auf Gesetzesebene erreichen.

Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz und Aggressivität

Die Problematik des Hybridkatzen-Booms, habe auch eine Umfrage bei den Sektionen des Schweizer Tierschutz STS bestätigt. Vor allem Tierheime im städtischen oder grenznahen Raum würden eine Zunahme von abgegebenen Hybridkatzen feststellen, in den allermeisten Fällen handle es sich dabei um Bengalkatzen.

Magst du Katzen?

Die am häufigsten genannten Gründe für die Abgabe seien: Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz und Aggressivität gegenüber Artgenossen, Überforderung der Haltenden sowie ein allgemein zu wildes Verhalten. Die Mehrheit der Sektionen habe angegeben, dass sich die Abgabegründe deutlich von denen anderer Katzen unterscheiden würden. Die Betreuung von Hybridkatzen sei für die Tierheime mit einem wesentlich höheren Zeitaufwand verbunden als bei anderen Katzen. Sie würden viel mehr Beschäftigung, Auslauf und Zuwendung brauchen.

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen) 

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel.  079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00


Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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