Unfall auf A4 bei Humlikon ZHSein Freund starb nach Unfall – R. N. (23) muss über fünf Jahre ins Gefängnis
Das Bezirksgericht Andelfingen hat den 23-jährigen R. N. schuldig gesprochen. Er hatte einen Unfall gebaut, bei dem sein bester Freund starb.
Darum gehts
Die Staatsanwältin spricht von einer krassen Raserfahrt.
Nun wurde N. vom Bezirksgericht Andelfingen verurteilt.
R. N.* hat im November 2017 in den frühen Morgenstunden einen Unfall verursacht, bei dem sein bester Freund ums Leben kam, eine Kollegin wurde schwer verletzt. Nun wurde er vom Bezirksgericht Andelfingen wegen Gefährdung des Lebens, fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Der vorsitzende Richter sagt, dass N. vorsätzlich eine Lebensgefahr für die drei Insassen geschaffen habe. «N. hat mit dem Überholmanöver wahnwitzig gehandelt.» Das Gericht hat ihn laut dem Richter «ganz knapp» nicht wegen eventualvorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen, sondern wegen Gefährdung des Lebens.
«Kaum entschuldigt im Verfahren»
Der Verteidiger hatte einen Strafverzicht verlangt wegen verminderter Intelligenz des Beschuldigten, was vom Gericht verneint wird. Reue habe bei der Strafzumessung keine Rolle gespielt. Der Beschuldigte habe sich in der Untersuchung kaum bei den Opferangehörigen entschuldigt, erst am Prozess. Strafmindernd sei aber sein jugendliches Alter.
Der 19-Jährige war vom Ausgang in Zürich-West auf dem Heimweg – betrunken mit 1,14 Promille. Auf der einspurigen A4 bei Humlikon wollte er einen Lastwagen via Rastplatz überholen. Bei der Einfahrt in die A4 geriet sein Fiat ins Schleudern, prallte in den LKW-Anhänger und dann in ein entgegenkommendes Auto.
«Rücksichtslos und gemeingefährlich»
Die Staatsanwältin hatte am Prozess vom letzten Donnerstag gesagt, dass R. N. einen schweren Unfall aufgrund des Überholmanövers in Kauf genommen habe: «Die Raserfahrt war krass, rücksichtslos und gemeingefährlich.» Sie hatte wegen eventualvorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monate gefordert.
Der Beschuldigte selbst bestritt die Tat nicht, machte aber keine Aussagen zum Unfall. «Es geht mir verschissen, ich vermisse meinen tödlich verunglückten Kollegen sehr», sagte er vor Gericht. Der angehende Vater ist in psychologischer Behandlung, um das Ganze zu verarbeiten. Er ist heute als Chauffeur tätig. Sein Verteidiger sprach von einer unbewussten fahrlässigen Tötung und verlangte einen Strafverzicht: «R.N. ist durch die Tat schon genügend bestraft.» Seinem Mandanten seien aufgrund seiner verminderten Intelligenz die Konsequenzen seines Handels nicht bewusst gewesen.
*Name der Redaktion bekannt
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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