Fake-Fahrlehrer«Selbstkosten sind mit 30 Franken die Stunde nicht gedeckt»
Die Stadtpolizei St. Gallen zog einen 51-Jährigen aus dem Verkehr, der ohne Lizenz Fahrstunden anbot. Michael Gehrken, Präsident von L-Drive Schweiz ordnet ein.
Darum gehts
Ein 51-jähriger Mann aus St. Gallen bot ohne Bewilligung Fahrstunden zu einem Preis von 30 Franken an.
Michael Gehrken, Präsident von L-Drive Schweiz, dem Dachverband der Fahrlehrerschaft, nimmt gegenüber 20 Minuten Stellung.
Solche Fälle seien in den letzten drei bis fünf Jahren häufiger zu beobachten.
Ein 51-jähriger Iraker bot in der Stadt St. Gallen Fahrstunden für 30 Franken an. Er hatte aber keine Bewilligung und auch nicht das passende Fahrzeug für Fahrstunden. Der 50-jährige Fahrschüler im Auto wusste laut eigener Aussage nichts davon. Der 51-Jährige wurde durch die Stadtpolizei St. Gallen angezeigt.
30 Franken pro Stunde decken nicht die Selbstkosten
Der Präsident des Schweizerischen Fahrlehrer-Verbands ordnet die Problematik von solchen Fällen ein. «Die Voraussetzungen, um Fahrstunden zu geben, sind relativ klar», sagt Michael Gehrken, Präsident von L-Drive Schweiz, dem Dachverband der Fahrlehrerschaft zu 20 Minuten. Wer mehr als einen Fahrschüler pro Jahr ausbildet, muss gemäss Fahrlehrerverordnung eine Fahrlehrerbewilligung haben. «Die hierzu notwendige Fahrlehrerausbildung ist eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis», sagt Gehrken.
30 Franken für eine Fahrstunde seien schlicht unrealistisch. «Die Selbstkosten sind mit 30 Franken nicht gedeckt», so Gehrken. Er weist auf einen Fall im Kanton Bern hin, in dem der angebliche Fahrlehrer das Geld nicht versteuert hat und die Sozialabgaben ebenfalls unterlassen hat. «Ohne die entsprechende Berufsbildung sind die Fahrstunden zudem riskant», so Gehrken.
Deutlicher Anstieg in den letzten Jahren
Private Übungsfahrten mit den Eltern oder in anderer Begleitung seien zwar auch mit Risiken verbunden, aber nicht derart regelmässig und häufig wie bei sogenannten Pseudo-Fahrlehrern. Wenn das Auto nicht wie dasjenige von Fahrlehrern ausgerüstet ist, kann man vom Beifahrersitz aus nicht die entsprechende Sicherheit garantieren, wie in einem speziellen Fahrschul-Auto. «Wenn etwas passiert, haftet der Lenker, und unter Umständen auch die Begleitperson», sagt der Präsident.
Anstieg von Fake-Fahrlehrern
Fälle von Fake-Fahrlehrern sind dem Präsidenten bekannt. «Besonders in den letzten drei bis fünf Jahren merkt man einen deutlichen Anstieg solcher Fälle», so Gehrken. Insgesamt seien auch die Behörden aufmerksamer geworden. Das grosse Problem sei die Beweisführung in solchen Fällen. «Wenn es nur Beobachtungen von Privatpersonen sind und keine Kontrolle der Polizei, dann wird es schwierig», sagt Gehrken. L-Drive Schweiz geht Hinweisen jetzt jedoch gezielt nach.
Bei der Kantonspolizei St. Gallen sind Fake-Fahrlehrer kein Massenphänomen. «Solche Fälle können schon vorkommen, aber uns liegen keine konkreten Zahlen dazu vor», sagt Simon Anderhalden, Mediensprecher Kantonspolizei St. Gallen, auf Anfrage.
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