Showdown oder Timeout?

Aktualisiert

UBS-ProzessShowdown oder Timeout?

Der Bund und die UBS arbeiten an einem Kompromissvorschlag, um den Steuerstreit mit den USA zu beenden. Beim Prozess der nächste Woche beginnt soll es nicht zu einem Urteil, sondern zu einem Vergleich kommen.

Demnach soll zuerst die US-Steuerbehörde IRS dazu gebracht werden, eine «motion to stand» zu akzeptieren. Dies berichtet die Zeitung «Sonntag» gestützt auf verlässliche Quellen. «Motion to stand» ist eine Möglichkeit des US-Rechts, mit der zwei Streitparteien in einem Gerichtsverfahren ein Time-out für Vergleichsverhandlungen beantragen können. Gelten soll dieses bis 25. September. Bis dann läuft eine Teilamnestie für Steuersünder in den USA – und bis dann soll der Druck aufrechterhalten werden.

Danach soll ein Vergleich gesucht werden, der ein neues Amtshilfeverfahren der USA beinhaltet. Um die Zahl der betroffenen Kunden zu reduzieren, sollen Bagatellfälle und Konten von ausgewanderten Schweizern ausgesondert werden. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ist es möglich, Amtshilfe aufgrund einer Beschreibung des Tatbestandes zu liefern, auch wenn die US-Steuerbehörden den Namen des Betroffenen nicht kennen. Ziel ist, die Definition so weit zu fassen, dass sie erstens noch unter die Bezeichnung Steuerbetrug oder Ähnliches fällt und zweitens der IRS garantiert, dass sie einige tausend Namen erhält. Gegenstand von Verhandlungen ist auch noch, wie viel die UBS das Ganze noch kosten soll. UBS-Sprecherin Larissa Alghisi: «Betreffend Beschlagnahmung und Zwangsverwaltung: Es ist noch viel zu früh, über Sanktionsmöglichkeiten nachzudenken. Denn es gibt noch kein Urteil und es gibt nach einem Urteil eine angemessene Erfüllungsfrist und zahlreiche Möglichkeiten, Berufung einzulegen sowie eine Verschiebung von Sanktionen zu erwirken. Dies kann Jahre beanspruchen. In dieser Zeit ist auch immer eine Lösung möglich, innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Dafür ist die UBS offen.»

Quelle: «Sonntag»

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