
Zur Prävention und Verhinderung rechtlicher Konsequenzen, letztlich aber auch zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, rate ich davon ab, während dem Fahren Kopfhörer zu tragen.
Alex LinchAuto-RatgeberSind Kopfhörer auf dem Velo verboten?
Benjamin fährt gerne Velo. Darf er dabei mit den Kopfhörern seine Lieblingsmusik hören?
Frage von Benjamin ans AGVS-Expertenteam:
Ich frage mich, ob das Musikhören mittels Kopfhörer auf dem Velo wirklich verboten ist. Das Strassenverkehrsgesetzt erwähnt Kopfhörer nicht, solange die Aufmerksamkeit im Verkehr nicht eingeschränkt ist. Wie ist die gängige Praxis der Polizei und der Gerichte?
Antwort:
Lieber Benjamin
Du sprichst eine rechtlich heikle Frage an, die für viele Velofahrer immer wieder für Irritationen sorgt. Laut Statistiken ist jeder fünfte Velofahrer hin und wieder mit Kopfhörern unterwegs. Ob das erlaubt ist oder nicht, darüber äussert sich das Strassenverkehrsgesetz (SVG) nur sehr allgemein.
Gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG hat ein Fahrzeugführer das Fahrzeug ständig so zu beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Dies gilt für alle Fahrzeuge, von Velos bis hin zum Lastwagen. Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) konkretisiert dies in Art. 3 Abs. 1. Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, die die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.
In der Theorie ist die verminderte Aufmerksamkeit durch das Tragen von Kopfhörern schon nachgewiesen worden. Experten der Suva haben ausgerechnet, dass ein Velofahrer ohne Kopfhörer ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer ab einer Distanz von 16 Metern hinter sich wahrnimmt. Ihm bliebe so eine Reaktionszeit von zwei Sekunden. Hört ein Velofahrer über seine Kopfhörer Musik mit 80 Dezibel, was der üblichen Lautstärke entspricht, nimmt er das Fahrzeug erst auf drei Meter Distanz wahr. So bleiben ihm lediglich 0,3 Sekunden für eine Reaktion.
Es existiert keine Bussandrohung für «Musikhören über die Kopfhörer»; auch gibt es kaum gerichtliche Praxis zur Thematik. Solange die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt wird, ist es gesetzlich nicht verboten, während dem Fahren mit Kopfhörern Musik zu hören, und wird von der Polizei auch nicht geahndet.
Allerdings ist es sicher hilfreich, andere Verkehrsteilnehmer nicht nur zu sehen, sondern auch zu hören. Trägt der Velofahrer Kopfhörer und wird in einen Unfall verwickelt, kann ein Gericht zum Schluss kommen, dass seine Aufmerksamkeit durch die Kopfhörer beeinträchtigt gewesen ist. In einem solchen Fall würde den Velofahrer eine Mitschuld treffen. Schlimmstenfalls könnten Versicherungsleistungen gekürzt werden, wenn «der Versicherte den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat» (Art. 37 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung). Jedoch ist es schwer zu beweisen, ob ein Sturz oder Unfall aufgrund der eingeschränkten Aufmerksamkeit zustande gekommen ist oder ob der Unfall sowieso geschehen wäre.
In der Politik wurde 2015 darüber diskutiert, ein Verbot für Kopfhörer auf dem Velo einzuführen, jedoch ist der Vorstoss von SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner gescheitert.
Zur Prävention und Verhinderung rechtlicher Konsequenzen, letztlich aber auch zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, rate ich davon ab, während dem Fahren Kopfhörer zu tragen.
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