Sirnach TGMeerschweinchen im Wald ausgesetzt: «Kommt immer wieder vor»
In Sirnach TG fand man zwei Meerschweinchen im Wald. Immer mehr Leute setzen ihre Haustiere aus. Diese beiden hatten Glück: Man rettete sie rechtzeitig.
Darum gehts
In Sirnach TG fand man zwei Meerschweinchen im Wald. Der Verein Papageienhof/Büsihof nahm sie auf.
Er sucht mit Hilfe von Social Media die Halter.
Viele Leute setzen ihre Tiere aus, um Abgabekosten zu sparen.
Wer Tiere aussetzt, macht sich strafbar und riskiert Geld- oder Freiheitsstrafen.
Am Montagmorgen wurden in Sirnach zwei Meerschweinchen von einem Ehepaar entdeckt. Jetzt sind sie vorübergehend beim Tierschutzverein Papageienhof/Büsihof.
«Das Aussetzen kommt immer mehr vor – wahrscheinlich hatte ein Kind kein Interesse mehr», so der Leiter des Tierschutzvereins zu 20 Minuten.
«Das ist doch das Meerschweinchen vom Sepp»
Mit einem Facebook-Beitrag hofft der Tierschutzverein, den Besitzer der Tiere zu finden. «Vielleicht sieht es ein Kind und sagt: ‹Das ist doch das Meerschweinchen vom Sepp› oder etwas Ähnliches.» Immer mehr Tiere landen auf diese Weise im Heim. Solche Fälle häufen sich. Soziale Medien helfen manchmal bei der Suche nach den Haltern.
Die beiden Meerschweinchen bleiben für 60 Tage beim Verein. In dieser Zeit werden die Tiere von Pflegern untersucht und aufgepäppelt. Mittlerweile sucht man einen neuen Platz für die jungen Nager.
Abgabe kostet
In den Kommentaren zum Beitrag zeigen sich viele Nutzerinnen und Nutzer empört. «Es gibt so viele andere Möglichkeiten, Tiere sicher abzugeben, ohne sich strafbar zu machen», schreibt eine Frau.
Doch das Abgeben eines Meerschweinchens kostet. Beim Papageienhof kostet die Abgabe 50 Franken. Viele scheuen diese Kosten – und setzen ihre Tiere aus.
Wie würdest du reagieren, wenn du ein ausgesetztes Tier findest?
Aussetzen ist Tierquälerei
Laut der Stiftung für das Tier im Recht TIR handelt sich beim Aussetzen um eine Form der Tierquälerei. Wer Tiere aussetzt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder bis zu drei Jahre Gefängnis.
«In der Praxis wird dieser Strafrahmen aber nicht ausgeschöpft. Am häufigsten werden bedingte Geldstrafen verhängt», sagt Marie-Lou Laissue von der Stiftung.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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