Skandal in Pflegeheim: Behinderte musste Erbrochenes essen
In einem Wohn- und Beschäftigungsheim für Behinderte in Windisch (AG) sind gravierende Übergriffe auf zwei Insassinnen bekannt geworden.
Der zuständige Regierungsrat ordnete als Sofortmassnahme eine fristlose Entlassung und eine Freistellung an. Zudem reichte er Strafanzeige ein.
Die Vorfälle wurden dem Aargauer Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) am vergangenen Montag gemeldet, wie aus einer Mitteilung des BKS vom Donnerstag hervorgeht. Eine Bewohnerin mit Essstörungen sei mehrfach genötigt worden, Erbrochenes wieder zu sich zu nehmen. Einer anderen Bewohnerin sei die Hand auf ein heisses Backblech gedrückt worden, was zu mittelschweren Verbrennungen geführt habe. Der zuständige Regierungsrat Rainer Huber ordnete noch gleichentags die fristlose Entlassung der Gruppenleiterin an. Die für den Wohnbereich zuständige Frau, die bis am vergangenen Dienstag im Urlaub weilte, wurde am Mittwoch nach einer Anhörung bis auf weiteres freigestellt. Auf Grund der vorgefallenen Übergriffe wurde zudem Strafanzeige erstattet. Zur Bewältigung der entstandenen schwierigen Situation wurde im Heim sofort eine externe Beratung eingesetzt.
Im Wohn- und Beschäftigtenheim «Sternbild» in Windisch leben 48 Erwachsene mit einer geistigen Behinderung und schwierigem Verhalten. Betreut werden sie in acht Wohngruppen und vier Beschäftigungsateliers. Das Heim wird durch eine Co-Leitung geführt, bestehend aus der Verantwortlichen für den Wohnbereich und der Verantwortlichen für die Administration und den Beschäftigungsbereich. (dapd)