Freudenberg (D): Polizist fand Leiche von Luise (12)

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Freudenberg (D)So geht es dem Polizisten, der die Leiche von Luise (12) gefunden hat

Am Wochenende wurde die zwölfjährige Luise von zwei gleichaltrigen Kolleginnen erstochen. Ein Polizist hatte ihre Leiche in einem Waldstück entdeckt. 

Blumen und Kerzen wurden an der Stelle platziert, an dem die Leiche der zwölfjährigen Luise gefunden worden ist.
Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren werden verdächtigt, die zwölfjährige Schülerin Luise getötet zu haben.
Die Suche nach Beweismitteln dauert noch an, unter anderem ist die Tatwaffe noch nicht gefunden worden.
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Blumen und Kerzen wurden an der Stelle platziert, an dem die Leiche der zwölfjährigen Luise gefunden worden ist.

REUTERS

Darum gehts

  • Am Sonntag wurde die Leiche der zuvor vermissten zwölfjährigen Luise entdeckt.

  • Mutmasslich aus Rache wurde das Mädchen von zwei minderjährigen Kolleginnen erstochen.

  • Der Polizeisprecher hat sich dazu geäussert, wie es dem Polizisten geht, der Luise gefunden hat. 

Die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ist von zwei Mädchen (12 und 13) im Kindesalter aus ihrem Bekanntenkreis erstochen worden. Die Mädchen sollen Luise mit «zahlreichen Messerstichen» getötet haben, wie Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler am Dienstag während der Pressekonferenz mit brüchiger Stimme sagte. Ihre Leiche wurde am Sonntag in einem Waldstück in entgegengesetzter Richtung ihres Heimwegs entdeckt.

Den leblosen Körper der Zwölfjährigen hatte ein Polizist mit seinem Diensthund gefunden. Polizeisprecher Niklas Zankowski sagt gegenüber der «Siegener Zeitung», dass es dem Mann «gemessen an den Umständen» gut gehe. Es handle sich aber natürlich um eine Ausnahmesituation. Zankowski ergänzt, dass sich der Polizist bereits Hilfe gesucht habe. «Die Hilfsangebote werden zum Teil durch geschulte Kräfte innerhalb der Behörde, aber auch durch extern hinzugezogene Experten gestellt», so der Polizeisprecher. 

Beide Mädchen sind strafunmündig

Die beiden minderjährigen Täterinnen haben die Tat gestanden. Sie besuchen laut der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein zurzeit nicht ihre bisherigen Schulen und sind ausserhalb ihres häuslichen Umfelds untergebracht. Trotzdem stehen die beiden Mädchen im Kontakt mit ihren Familien, weil dies wichtig für die Entwicklung für Kinder dieses Alters sei. Da in Deutschland die Strafmündigkeit bei 14 Jahren liegt, gibt es keine strafrechtliche Verfolgung. Der Oberstaatsanwalt betonte aber, dass nun «nicht nichts» gemacht werde. Der Fall werde in die Hände der Jugendbehörde gelegt. 

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