Erstes Bild seit der U-HaftSo geht Pierin Vincenz zu den Staatsanwälten
In Jeans und Sneakers ist Ex-Banker Pierin Vincenz am Dienstag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft erschienen. Auch sein Ex-Compagnon Beat Stocker war dort.
20 Minuten hat Pierin Vincenz am Dienstag gesichtet (Video: Dominic Benz).
Er war wie vom Erdboden verschluckt: Pierin Vincenz, langjähriger Lenker von Raiffeisen. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungs-Haft Mitte Juni liess sein Sprecher verlauten, der Ex-Banker erhole sich an einem geheimen Ort. Medien spekulierten, Vincenz könnte sich im Ausland aufhalten.
Nun ist klar, dass Vincenz zumindest Anfang Woche in der Schweiz war. Am Dienstagnachmittag hatte der ehemalige Vorzeigemanager um 14 Uhr einen Termin bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Zürich im sogenannten Haslerhof, einem Achtzigerjahre-Gebäude in der Nähe des Bahnhofs Wiedikon. Für Vincenz gilt die Unschuldsvermutung.
Vincenz eilt überrascht ins Gebäude
Vincenz stand zusammen mit seinem Anwalt Lorenz Erni vor dem Gebäude. Der frühere Raiffeisen-Chef trug Jeans, ein kurzärmliges Baumwollshirt, Nike-Sneakers und eine Umhängetasche. Als 20 Minuten den Ex-Raiffeisen-Chef und seinen Anwalt mit eingeschalteter Kamera anspricht, dreht sich ein sichtlich überraschter Vincenz sofort ab und eilt ins Treppenhaus. Staranwalt Erni bleibt ruhig und erklärt 20 Minuten, er habe nichts zu sagen (siehe Video). Die Zürcher Staatsanwaltschaft war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Von Ende Februar bis Mitte Juni sass Pierin Vincenz in Zürich in Untersuchungshaft, exakt 106 Tage. Der Vorwurf: Ungetreue Geschäftsbesorgung. Kurz vor Vincenz hat auch sein ehemaliger Weggefährte und Ex-Aduno-CEO Beat Stocker die Zürcher Staatsanwaltschaft verlassen. Ihm wird ebenfalls ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch unklar
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat die Untersuchungshaft gegen die zwei Beschuldigten am 12. Juni aufgehoben. Die Beschuldigten seien unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen werden, hiess es. Die sehr aufwändige Untersuchung sei dank intensiver Ermittlungen weit fortgeschritten.
Doch auch nach der Entlassung aus der U-Haft geht die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft weiter. Es gibt weiterhin Befragungen. «Ob es schliesslich zu einer Anklage kommt, ist damit aber noch nicht entschieden», betont ein Rechtsexperte gegenüber 20 Minuten. «Es ist davon auszugehen, dass es in dem komplexen Fall von Vincenz und Stocker noch weitere Einvernahmen geben wird.» Auch Zeugen dürften von der Staatsanwaltschaft weiterhin vernommen werden. «Da dürfen Vincenz oder sein Anwalt auch dabei sein, sie müssen aber nicht», so der Rechtsexperte weiter.
Wenn tatsächlich eine Anklage erhoben werden sollte, findet zuvor noch eine Schlusseinvernahme statt. Für den Fall, dass sich die Staatsanwaltschaft über eine Anklage im Zweifel sein sollte, ist sie dazu verpflichtet, anzuklagen. «Es gilt der Grundsatz: in dubio pro duriore – im Zweifel für das Härtere und damit die Anklage.»
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