So sieht das Schutzkonzept fürs Erotikgewerbe aus

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Safe Sex und genügend AbstandSo sieht das Schutzkonzept fürs Erotikgewerbe aus

Das Netzwerk Prokore stellt das Schutzkonzept für Sexarbeitende vor. Damit soll die Arbeit am 8. Juni wieder aufgenommen werden können. Das fordert zumindest der nationale Zusammenschluss der Berastungsstellen für Sexarbeitende.

Das Arbeitsverbot für Prostituierte soll am 8. Juni aufgehoben werden. Das fordert das Netzwerk Prokore, der nationale Zusammenschluss der Beratungsstellen für Sexarbeitende.
Um Sicherheit bei der Arbeit der Sexarbeiterinnen zu gewährleisten, hat das Netzwerk ein Schutzkonzept erstellt.
Das Konzept wurde mit Sexarbeitenden, Bordellen und Fachstellen erarbeitet.
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Das Arbeitsverbot für Prostituierte soll am 8. Juni aufgehoben werden. Das fordert das Netzwerk Prokore, der nationale Zusammenschluss der Beratungsstellen für Sexarbeitende.

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Darum gehts

  • Das Netzwerk Prokore fordert, dass Sexarbeitende ihr Gewerbe ab dem 8. Juni wieder aufnehmen können.
  • Dazu hat der Zusammenschluss der Beratungsstellen für Sexarbeitende ein Schutzkonzept erstellt.
  • Kunden müssen demnach ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie bei einem Virusausbruch kontaktiert werden können.

Das Arbeitsverbot im Erotikgewerbe soll ab dem 8. Juni aufgehoben werden: Dies fordert Prokore, der nationale Zusammenschluss der Beratungsstellen für Sexarbeitende. Um die Sicherheit von Sexarbeitenden und Kunden zu gewährleisten, legt Prokore ein Schutzkonzept vor.

Das Schutzkonzept für personenbezogene Dienstleistungen mit Körperkontakt im Erotikgewerbe sei in Konsultation mit Sexarbeitenden, Betrieben, Plattformen, Fachstellen und der Aidshilfe Schweiz entwickelt worden, schreibt Prokore in einer Mitteilung vom Montag. Danach sei es beim Bundesamt für Gesundheit sowie der Verbindungsstelle Zivilgesellschaft eingereicht worden.

Wie bei anderen personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt, die bereits seit dem 27. April gestattet sind, könnten im Erotikgewerbe Standardschutzmassnahmen eingehalten und umgesetzt werden, betont der Verband. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen gebe es keine Notwendigkeit für eine weitere Gewerbebeschränkung. Eine solche sei unverhältnismässig und widerspreche dem Gleichbehandlungsgebot.

Safe Sex und genügend Abstand

Sexarbeitende sowie Betreibende könnten und wollten die Vorgaben des BAG umsetzen. So soll gemäss dem vorgelegten Konzept nach jedem Kunden die Bettwäsche und Handtücher gewechselt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Zudem muss das Zimmer für mindestens 15 Minuten durchgelüftet werden.

Bei allen sexuellen Dienstleistungen müssen Safe-Sex-Richtlinien eingehalten werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei allen Dienstleistungen empfohlen.

Beim Geschlechtsverkehr sollen Stellungen praktiziert werden, bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist. Zudem werden keine gesichtsnahen Dienstleistungen praktiziert. Während der Dienstleistung muss gemäss dem Schutzkonzept zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mindestens einer Unterarmlänge eingehalten werden. Dienstleistungen mit zwei oder mehr Kunden werden nicht angeboten.

Alle Kunden und Kundinnen werden darauf hingewiesen, dass für die Rückverfolgung von Infektionsketten Kundenkontaktdaten aufgenommen und für vier Wochen aufbewahrt werden. Zudem soll zwischen den wartenden Kunden ein Abstand von zwei Metern gewährleistet werden.

Kontrollen möglich

Das Argument, dass Schutzmassnahmen im Erotikgewerbe nicht kontrolliert werden können, treffe nicht zu, argumentiert Prokore. Betriebe, Studios, Wohnungen und Strichzonen können von der Polizei auf die Einhaltung von Schutzmassnahmen kontrolliert werden.

Der Akt der sexuellen Dienstleistung selbst kann aus Gründen der Privatsphäre nicht überprüft werden. Dies sei jedoch auch bei Arztbesuchen, Therapiesitzungen oder Besuchen von Massagepraxen der Fall.

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