Vergleich statt Urteil«Sobli» von «schlimmstem Prügler» verklagt
Ein Fussballfan des FC Aarau hat zwei Journalisten des «Sonntagsblicks» aufgrund eines Artikels über Hooliganismus wegen übler Nachrede eingeklagt. Am Donnerstag wurde der Fall nach einem Zugeständnis der Angeklagten abgeschlossen.
Der ganze Fall ging auf ein Fussballspiel im April 2005 zurück. Damals spielte der FC Aarau gegen den FC Luzern im Cup-Halbfinal und unterlag überraschend gegen die Innerschweizer mit 1:2. Unmittelbar nach dem Schlusspfiff stürmten enttäuschte Aargauer Fans das Brügglifeld und liessen ihrem Unmut freien Lauf. Auch der Kläger, der mitten auf dem Rasen stand und der Gegenseite den gestreckten Mittelfinger zeigte. Eine unschöne Geste, die ein Pressefotograf ablichtete und das Bild den Agenturen zustellte.
Als Schläger und Chaot hingestellt
Über zwei Jahre später erlebte das Mitglied des Aarauer Fanclubs «Alte Garde» eine böse Ueberraschung. In der Ausgabe des «Sonntagsblicks» vom 22. Juli 2007 erschien das Foto des Aargauer Juristen in einem Artikel über Hooliganismus. Darin schrieben die Journalisten Marcel Maerz und Sandro Brotz unter den Titeln «Hohlköpfe» und «Galerie der schlimmsten Schläger» über Gewalttaten im Umfeld von Fussballstadien.
Dabei veröffentlichten die beiden Angeklagten rund 30 Bilder, darunter auch den gut erkennbaren Ankläger und bezeichneten sie als die «schlimmsten Prügler», «Chaoten» und «Idioten».
Anklage wegen übler Nachrede
Diese Vorwürfe wollte der FC Aarau-Fan nicht auf sich sitzen lassen. Er verklagte beide Journalisten wegen übler Nachrede. Am Donnerstag standen sich die Parteien am Bezirksgericht Zürich gegenüber. Der Anwalt des Klägers ging von einer klaren Ehrverletzung aus. So sei sein Mandant noch nie polizeilich verzeigt, geschweige denn strafrechtlich verurteilt worden. Zudem sei er noch nie durch ein gewalttätiges Verhalten aufgefallen, erklärte er.
Beide Journalisten sollten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt werden. Zudem forderte der Kläger einen Schadenausfall von über 6 600 Franken. So sei er wegen des Artikels von zahlreichen Personen, auch Kunden, angesprochen worden, erklärte er.
Freispruch verlangt
Die Verteidigung verlangte dagegen einen vollen Freispruch. Einerseits zog sie in Zweifel, ob es sich beim abgelichteten Fan tatsächlich um den Kläger handelte. Andererseits lastete sie dem Juristen ein regelwidriges Verhalten in einem öffentlichen Raum an. Womit er den Status eines ehrbaren Menschen verloren habe, sagte der Verteidiger. Beide Angeklagten hätten davon ausgehen können, dass es sich bei der fraglichen Person auf dem Foto um einen gewaltbereiten Chaoten handle, schloss der Anwalt sein Plädoyer.
Zum Schluss ein «Sorry»
Zum Schluss kam es hinter verschlossenen Türen doch noch zu einem Vergleich. Gemäss den Angaben des Klägers haben sich die Journalisten bei ihm entschuldigt und sich bereit erklärt, sämtliche Gerichtskosten zu übernehmen. Im Gegenzug habe er die Anklage zurückgezogen, erklärte der Fussballfan, der heute in New York lebt.
Der Rechtsanwalt des «Sonntagsblicks» hat allerdings der Darstellung des Klägers widersprochen, dass sich die beiden Angeklagten im Vergleich entschuldigt hätten. Sie hätten vielmehr eingeräumt, dass es nicht ihre Absicht gewesen sei, einen Zusammenhang zwischen dem Text und dem Kläger herzustellen.