«Soko Rebecca» will Sexualstraftäter-Datei
Die Nachbarn aus Österreich führen 2008 eine nationale Sexualstraftäterdatei ein. Auch in der Schweiz wird man jetzt aktiv: Die Interkantonale kriminalpolizeiliche Arbeitsgruppe «Soko Rebecca» erarbeitet erste Grundlagen.
Vergewaltigung, Zuhälterei, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie: Wer wegen solcher Verbrechen rechtskräftig verurteilt worden ist, soll künftig in Österreich in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Nebst Namen, Aufenthaltsort und Geburtsdatum werden auch Foto, DNA, Fingerabdrücke und die Tat in der Datei registriert.
Das von Innenminister Günther Platter vorgelegte Konzept stösst in Österreich auf breite Zustimmung und wird aller Voraussicht nach 2008 eingeführt. Grosses Interesse hat die Sexualstraftäter-Datei aber auch in der Schweiz ausgelöst.
Österreichisches Konzept wird «genau verfolgt»
«Das Konzept der Österreicher ist ein spannender Ansatz, den wir genau verfolgen», sagt Christof Kipfer, Leiter der «Soko Rebecca». Grund: Die Interkantonale kriminalpolizeiliche Arbeitsgruppe für die Fahndung nach vermissten Kindern prüft die Errichtung einer gesamtschweizerischen Sexualstraftäter-Datenbank nach dem Vorbild Österreich. Mit der Ausarbeitung hat die «Soko Rebecca» im Frühjahr begonnen. Von einem nationalen Überblick über die Sexualdelinquenten erhoffen sich die Ermittler ein unbürokratischeres Vorgehen in ihren Ermittlungen und einen schnelleren Fahndungserfolg.
Heute ein beträchtlicher Aufwand
Bisher sucht man nach einem zentralen Erfassungsinstrument von Sexualstraftätern in der Schweiz vergeblich. Die einzelnen Daten werden entweder von Bund oder Kantonen erfasst und verwaltet. Eine spezifische Sexualstraftäter-Datei fehlt. Die Ermittler können sich per Gesuch zwar die Informationen bei den jeweiligen Verwaltungen beschaffen. Der Aufwand und Zeitverlust ist laut Soko-Ermittler allerdings beträchtlich.
Noch steht die Arbeitsgruppe am Anfang. «Es gibt auch noch keinen Zeithorizont, wann wir das Konzept vorlegen werden», sagt Kipfer. Unklar ist zurzeit zudem, wer die nationale Datei führen und aufdatieren würde. Doch ein nächster Schritt scheint klar: «Wir werden uns wohl demnächst einmal mit den österreichischen Kollegen in Verbindung setzen und uns über die Datenbank genauestens Informieren», so Kipfer.
Berufsverbot für Kinderschänder
Einen Schritt weiter gehen die Österreicher auch, was das Strafmass von verurteilten Sexualstraftätern betrifft. «Wir brauchen höhere Strafen», forderte Innenminister Platter. Nebst der Datenbank droht den Kinderschänder ein Berufsverbot. So soll sichergestellt werden, dass Täter nie wieder beruflich mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Eine Straftat mit einem Jahr Haft für schweren Missbrauch von Unmündigen würde bereits nach drei Jahren nicht mehr im Strafregister auftauchen und sei nach fünf Jahren getilgt, kritisierte der Innenminister. Deshalb sollen schwere Delikte von der Tilgung ausgeschlossen werden. Um die Täter unter ständiger Beobachtung zu haben, wird zudem die Meldepflicht von Sexualstraftätern bei der Sicherheitsbehörde gefordert. Bei einem Wohnortwechsel soll eine automatische Verständigung der Meldepflicht erfolgen. Platter: «Es ist wichtig, dass sich der Täter immer wieder beobachtet fühlt.»
Marius Egger, 20minuten.ch